Die offizielle Website der PGA of Germany www.pga.de
PGA of Germany

Aufnahmeprozedere in den Kreis der PGA Golfschulen

Damit eine Golfschule das Siegel der PGA of Germany erhalten kann, müssen der Club respektive die Golfanlage und die an der Golfschule tätigen PGA Golfprofessionals bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen mindestens zwei Mitglieder der PGA of Germany an der Golfschule dauerhaft als aktive Golflehrer tätig sein, um den PGA of Germany-Standard zu gewährleisten.


Mindestens ein Golfprofessional muss dabei ein voll qualifiziertes Mitglied der PGA of Germany im Status eines Fully Qualified PGA Golfprofessionals sein. Der zweite PGA Golfprofessional kann alternativ auch den Status eines Assistenten führen. Nicht ausreichend ist der Status eines Auszubildenden zum PGA Golfprofessional, um die Mindestanforderung von zwei PGA Golfprofessionals zu erfüllen.

Ausnahmslos alle Golflehrer der PGA Golfschule müssen Mitglieder der PGA of Germany sein. Der Club/Anlagenbetreiber garantiert, dass im Club/auf der Anlage auch außerhalb der PGA Golfschule ausschließlich Professionals unterrichten, die entweder ebenfalls Mitglieder der PGA of Germany oder aber zumindest Mitglieder einer anderen anerkannten PGA sind; unabhängig davon, ob der Unterricht auf selbständiger Basis oder in einem Anstellungsverhältnis erfolgt.

Mitarbeiter der PGA of Germany überprüfen die Einhaltung dieser Kriterien generell bei Neuaufnahmen sowie in der Folge stichprobenartig. Werden diese Kriterien nicht eingehalten, führt dies umgehend zum Verlust des Status PGA Golfschule. Der verantwortliche Geschäftsführer / Betreiber der Golfanlage als auch die in der Golfschule verantwortlich tätigen PGA Golfprofessionals unterzeichnen gemeinsam den Antrag auf Aufnahme in die Riege der PGA Golfschulen und garantieren damit die Einhaltung der Kriterien.

Golfschulen, die die genannten Grundvoraussetzungen sowie die speziellen Anforderungen an eine PGA Golfschule erfüllen, können den Antrag zur Aufnahme in den Kreis der PGA Golfschulen formlos stellen und die Aufnahme-Unterlagen anfordern beziehungsweise per Download als PDF beziehen.


Kosten

Die Mitgliedschaft im Kreis der PGA Golfschulen ist grundsätzlich kostenfrei. Für die obligatorische Erstausstattung mit Werbematerial wird eine einmalige Pauschale von 600 Euro erhoben. Diese Pauschale kann zu gleichen Teilen vom Betreiber der Golfanlage (50 Prozent) wie von der Golfschule respektive den beteiligten PGA Golfprofessionals (gesamt 50 Prozent) getragen werden.

Sofern die Kriterien für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt werden, ist die PGA of Germany jederzeit befugt, den Status PGA Golfschule wieder abzuerkennen. Die Ausstattungspauschale wird in keinem Fall rückerstattet.