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Liebe Mitglieder der PGA of Germany,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Deutschland befindet sich im Ausnahmezustand. Zahlreiche Geschäfte sind geschlossen, alle Restaurants, ebenso Sport- und Freizeitanlagen. Mehr als zwei Personen dürfen nicht zusammen unterwegs sein. Zu arbeiten ist eigentlich grundsätzlich erlaubt - aber de facto nicht für alle Berufsgruppen. Gerade uns als PGA Golfprofessionals treffen diese Maßnahmen ganz besonders hart, denn es gibt ein ganz besonderes Dilemma: Für uns ist Golfunterricht der Beruf, unser Einkommen, unsere Existenz. Für unsere Kunden ist es Freizeit, und wir kommen mit unseren Schülern auf einer Freizeitanlage zusammen. Da alle Sportstätten und Freizeitanlagen in Deutschland aktuell per Verordnung geschlossen sind, und dazu auch Golfanlagen zählen, können und dürfen wir unseren Beruf faktisch nicht ausüben. Zum einen, weil die Anlagen nicht betreten werden dürfen. Zum anderen, weil es Zweifel daran gibt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Unterricht zwischen allen Beteiligten eingehalten wird. Und weil – wie zum Beispiel in Bayern – unsere Kunden für eine Golfstunde nicht einmal das Haus verlassen dürften. Noch einmal klargestellt: Nicht wir, die PGA of Germany, verbieten es, Golfunterricht zu geben; der Gesetzgeber tut dies aktuell.

Uns erreichen täglich Anfragen von Euch, ob wir als Berufsverband uns nicht dafür stark machen können, dass unsere Mitglieder ihren Beruf wieder ausüben dürfen. Im 1:1-Unterricht, nur der Schüler und der Golflehrer. Mit der vorgeschriebenen Distanz. Weshalb ist es Handwerkern weiterhin erlaubt, gemeinsam Betonwände hochzuziehen und Schränke einzubauen, zur Baustelle zu fahren oder zu Dritt nebeneinander im Führerhaus ihres LKWs zu sitzen? Weshalb können Manager gemeinsam in Konferenzräumen tagen, aber wir dürfen nicht im Einzelunterricht teachen? Uns erreichen Hinweise, dass unsere Tätigkeit doch nichts anderes sei als zum Beispiel das Personal Training von Fitness-Coaches, was in manchen Bundesländern und Städten aktuell noch erlaubt sei. Ihr weist zu Recht darauf hin, dass Bewegung und Sport an der frischen Luft ja ausdrücklich gestattet und sogar empfohlen sei, zum Beispiel das Spazierengehen oder Joggen – und auch das mit bis zu zwei Personen. Was, so fragt Ihr, sei eine Golfrunde anderes als ein Spaziergang in der freien Natur, mit dazwischen eben ein wenig Bälle schlagen?

Lobbyarbeit des Berufsverbands

Diese Nachfragen erreichen uns über verschiedene Kanäle. Sie sind völlig verständlich, und wir registrieren sie nicht nur und nehmen sie auf, sondern selbstverständlich haben wir auch die Botschaft verstanden: Als Berufsverband bei den entscheidenden Stellen dahingehend intensive Lobbyarbeit zu betreiben, dass wir alle möglichst schnell wieder unserem Beruf nachgehen dürfen. Ich kann Euch versichern: Genau das tun wir. Wir sind im Hintergrund aktiv, sammeln alle diese Hinweise und werten aus, was Kolleginnen und Kollegen bereits an Anfragen an Behörden gestellt haben – ich selbst habe das auch schon getan. Leider muss ich Euch mitteilen: Aktuell sind alle Anfragen, die in verschiedenen Bundesländern und einzeln gestellt wurden, abschlägig beschieden worden. Meine etwa mit dem Hinweis auf die „Allgemeinverfügung Ziff. A – 3a“ in meinem Landkreis Northeim; demnach sei der Betrieb einer Golfschule, die ein Bildungsangebot im außerschulischen Bereich darstelle, derzeit bei Strafe untersagt. Solche und ähnliche Antworten erhält aktuell jeder, der eine ähnliche Anfrage stellt.

Unser Bestreben ist es selbstverständlich, den Golfbetrieb auf den Anlagen und damit auch den Golfunterricht so schnell wie irgend denkbar wieder möglich zu machen. Dafür zu sorgen, dass wir alle wieder arbeiten können. Eine der Voraussetzungen ist aber zum Beispiel, dass die Golfanlagen wieder öffnen können, wo ja der Unterricht stattfindet. Wir sind deshalb im engen Dialog mit dem Deutschen Golf Verband, dessen Mitglieder ja die Golfclubs sind. Auch zu anderen Sportverbänden, deren Aktivitäten im Freien stattfinden, haben wir Kontakt aufgenommen – im Tennis etwa ist die Situation sicher vergleichbar. Wir sind aktiv, wir betreiben Lobbyarbeit, wir lassen von unserem Rechtsberater Dr. Andreas Katzer die Lage aus rechtlicher Sicht immer wieder neu prüfen. Damit wir dann, wenn die Regelungen hoffentlich etwas lockerer sind, zu einer der ersten der aktuell eingeschränkten Branchen gehören, die wieder mehr Bewegungsfreiheit erhält und den Betrieb wieder aufnehmen kann. Wann das sein wird, kann derzeit niemand vorhersagen. Die Lage und die Vorgaben ändern sich täglich. Heute wurden zum Beispiel auch in Großbritannien und in weiten Teilen der USA die Golfanlagen geschlossen. Das ist leider kein Hinweis darauf, dass bei uns die Tore ganz bald wieder aufgesperrt werden.

Ich fürchte, und ich gehe davon aus: Wir alle werden noch einige Wochen durchhalten müssen, ehe es wieder losgeht mit Golf und Golfunterricht. Aber ich verspreche Euch: Wir tun seitens des Vorstands und der Geschäftsführung der PGA of Germany alles dafür, dass wir so schnell wie möglich wieder das tun können, was wir lieben, und womit wir unseren Lebensunterhalt bestreiten: Golfunterricht geben.

Nutzt die Hilfspakete von Bund und Ländern!

Bis dahin haben inzwischen alle Bundesländer finanzielle Hilfspakete geschnürt, mit denen gerade Freiberufler und Selbständige wie wir die schlimmsten finanziellen Engpässe bewältigen können. In Bayern fließen bereits erste Gelder, und der Bund wird noch diese Woche nachziehen mit einem Paket, das Einzelunternehmern bis zu 9000 Euro an Soforthilfe in Aussicht stellt. Wir haben auf unserer Website www.pga.de zahlreiche Informationen gerade zu diesen finanziellen Hilfsprogrammen für Euch zusammengetragen, aufgegliedert nach Bundesländern, und auch die Info zum Programm des Bundes ist verfügbar. Bitte nutzt diese Informationen, ladet die entsprechenden Dokumente und Anträge herunter, und bitte lest genau: Viele Fragen werden darin beantwortet. Und Achtung: Lasst bitte bei allen Angaben besondere Sorgfalt walten; falsche Angaben, ganz gleich ob bewusst oder unbewusst, können empfindliche Strafen nach sich ziehen! Meine weitere Bitte in diesem Zusammenhang: Uns erreichen sowohl per E-Mail als auch über unsere Social-Media-Kanäle zahlreiche Anfragen für Einzelfälle. Was wann wo und wie beantragt werden kann, was anzugeben ist etc. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir die Anfragen nicht alle individuell beantworten können. Wir sammeln sie und arbeiten die Antworten in die neuen, aktualisierten Dokumente mit ein. Bitte studiert auch diese genau – viele Informationen gehen daraus hervor. Wer sich bei der PGA App anmeldet, wird übrigens automatisch per Push-Nachricht informiert, sobald neue Informationen zum Abruf auf der www.pga.de vorliegen.

Haltet durch, liebe Kolleginnen und Kollegen, nutzt die Hilfspakete – und haltet vor allem auch den Kontakt zu Euren Schülerinnen und Schülern: Wenn Ihr diese nicht allein lasst, werden diese auch Euch nicht im Stich lassen. Ich bin stolz darauf zu sehen, welch tolle Aktivitäten sich viele bereits ausgedacht haben: Da gibt es Kurzspiel-Tipps für den Garten, Putt-Lektionen fürs Wohnzimmer, Fitness-Übungen für den Balkon oder Empfehlungen in Sachen Golflektüre. Viele unserer Mitglieder stellen sich der Situation und machen das Beste daraus. Surft einmal bei Facebook oder Instagram auf unseren Kanälen, wir teilen dort, was bei Einzelnen derzeit läuft in Sachen Golf. Im Bereich MyPGA unserer Website haben wir Fortbildungsempfehlungen eingestellt, Webinare aus dem Archiv freigeschaltet und durch das PGA Lehrteam eine Mediensammlung erstellt. Lasst Euch inspirieren und verliert nicht die Zuversicht! Ich bin überzeugt davon, dass wir alle in diesem Sommer noch Golfunterricht geben werden. Und darauf freue ich mich!

Herzliche Grüße aus Northeim

Euer Stefan Quirmbach

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Präsident der PGA of Germany

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