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Liebe Mitglieder,

da gibt es keine zwei Meinungen: Die am Mittwoch von der Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Lockerungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit der Corona Pandemie sind den Golfsport betreffend zunächst einmal weitgehend ausgefallen. Tatsächlich gibt es für Golf keine nennenswerten bundesweiten Erleichterungen, und es ist PGA Professionals nach wie vor nicht möglich, ihren Beruf auszuüben. Selbstverständlich sind wir darüber mehr als enttäuscht, wobei dieser unveränderte Status Quo nicht nur uns betrifft: Nachdem nach wie vor alle Sportanlagen in Deutschland geschlossen sind, umfasst das Verbot faktisch unverändert auch alle anderen Sportarten und bedeutet damit auch für alle Coaches und Trainer, die mit dem Unterrichten einer Sportart ihren Lebensunterhalt bestreiten, eine berufliche Zwangspause.

Die Politik sieht aktuell offenbar andere Prioritäten, wenn es um Lockerungen geht. Dass „Freizeitvergnügen“ bei diesen Überlegungen nicht an erster Stelle steht, ist sogar nachvollziehbar. Jedoch: Das Freizeitvergnügen der Golferinnen und Golfer in Deutschland ist die wirtschaftliche Grundlage der Mitglieder unseres Berufsverbands – und damit auch die der 1927 gegründeten PGA of Germany selbst. Wir werden daher wie bereits in den letzten Wochen weiterhin mit höchstem Engagement daran arbeiten, dass Golf und insbesondere Golfunterricht so bald wie möglich wieder auf allen Anlagen stattfinden können – zumindest dann, wenn im Mai eine zweite Welle der Aufhebung von Restriktionen zu erwarten ist. An späten gestrigen Abend gab es erste positive Signale als Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo Anlagen nun doch bereits mittelfristig öffnen sollen – wir hoffen, dass sich dieser Trend auch in den anderen Bundesländern fortsetzt.  

Uns erreichen täglich Anfragen und Nachrichten aus der Mitgliedschaft, bei denen es um das Thema Corona und die damit verbundenen Restriktionen geht. So haben beispielsweise einige unserer Mitglieder im Status „Playing Professional“ inzwischen die Erlaubnis bekommen, auf Golfanlagen zu trainieren und damit ihrem Beruf als Profisportler nachzugehen. Kaderspieler dürfen in St. Leon-Rot abschlagen, da dies der deutsche Bundesstützpunkt der Sportart Golf ist. Immer wieder gab es auch vereinzelte Zusagen für 1:1-Trainings – doch diese Erlaubnis wurde bei genauer Nachfrage von den Ämtern fast jedes Mal wieder zurückgenommen. Oder das eine Amt widersprach dem anderen. Das Thema „Unterricht im Garten“ zum Beispiel handhaben die einzelnen Bundesländer zum Teil völlig unterschiedlich – und oft nicht einmal innerhalb eines Bundeslandes einheitlich. Der Coach im Landkreis München darf seine Schüler in deren Garten trainieren, der im Regensburg nicht. Warum? – fragen Sie mit Recht! Positiv: Der Einzelhandel kann ab Montag kleinere Geschäfte wieder öffnen. Sie fragen nun: Gilt das auch für ProShops auf einer (ja eigentlich geschlossenen) Golfanlage? Und was, wenn es im ProShop eine Indoor-Anlage zum Fitting gibt: Darf dann dort eine Fitting-Session stattfinden? Zumindest hier dürfen wir bestätigen: Nach unserer Einschätzung ist die Öffnung der ProShops ab dem 20. April generell möglich, sofern die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Der Zugang zum Shop ist im Einzelfall mit dem Anlagenbetreiber/ Golfclub zu klären. Nachdem Fitting-Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verkaufsberatung stehen, sollten auch diese erlaubt sein. In Sachen Fitting bitten wir Sie jedoch zunächst noch eine entsprechende Genehmigung der jeweiligen Stadt beziehungsweise Gemeinde einzuholen. 

Antrag auf 1:1-Einzelunterricht

Fest steht: Die Politik hat aktuell zahlreiche Details noch nicht geklärt, und die Unsicherheit bezüglich vieler völlig berechtigter Fragen ist verständlicherweise groß. Aber seien Sie versichert: Wir nehmen Ihre Fragen und Anregungen auf und in die Gespräche mit Verantwortlichen der Politik und der Ämter mit. Wir bemühen uns um Klärung. Aber wir bitten auch um Verständnis, dass es hierbei nicht um Einzelfälle gehen kann, sondern dass wir Lösungen und verbindliche Auskünfte für ganz Deutschland, zumindest aber für ganze Bundesländer anstreben müssen. In jedem Fall aber sammeln wir Ihre Stimmen und betreiben intensive Lobbyarbeit für den Golfsport. Und das umso stärker, je länger es nicht möglich ist, Golf wieder zu leben. Wir betreiben diese Lobbyarbeit dabei auf verschiedenen Ebenen. Aktuell laufen unsererseits bei zahlreichen Bundesländern offizielle Anfragen zur Erlaubnis von 1:1-Erinzelunterricht, auch auf für die Öffentlichkeit noch geschlossenen Golfanlagen. Denn es geht beim Golf eben nicht nur um „Freizeit“: Es geht dabei für uns um die Ausübung eines Berufes, was ja eigentlich auch in Corona-Zeiten erlaubt sein sollte. Ein Beruf, bei dem der Kontakt zum Kunden wahrlich weniger eng ist als beispielsweise der des ab 4. Mai wieder arbeitsberechtigten Friseurs zu seiner Klientel.

Sobald uns hier Antworten vorliegen, erfahren Sie dies umgehend – in diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf unsere Website www.pga.de hinweisen und auf die dort speziell für den Golfsport aufbereiteten Informationen. Die Anträge an die Bundesländer haben wir übrigens in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Katzer und der Kanzlei Sonntag & Partner erstellt, damit Antworten auch rechtsverbindlichen Charakter haben können.

Tätig sind wir aber auch im Verbund mit den weiteren Verbänden des Deutschen Golfmarktes. So erstellen wir derzeit unter der Dachmarke „Wir bewegen Golf“, welcher neben der PGA of Germany auch der Deutsche Golf Verband, der Golf Management Verband Deutschland, der Bundesverband Golfanlagen und der Greenkeeper Verband Deutschland angehören, Empfehlungen für Ämter und Behörden, wie der Golfsportbetrieb verantwortungsvoll wieder aufgenommen werden kann. Welche Spielformen sinnvoll sind und welche Hygienemaßnehmen unbedingt umzusetzen. In täglichen Telefonkonferenzen tauschen wir uns mit den Vorständen und Geschäftsführern der anderen Verbände aus. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in München erstellen neben Infos zur aktuellen Situation auch Leitlinien für den Unterricht und das Coaching unter Corona-Bedingungen. Wir prüfen und reorganisieren gegebenenfalls Veranstaltungen der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH, bauen Webinare auf und bereiten Broschüren und Leitfäden für die Zeit vor, wenn die Sportanlagen wieder geöffnet sind und es für die Mitglieder der PGA of Germany gilt, Versäumtes effektiv nachzuholen.

Unser Ziel: Die Öffnung der Golfanlagen

Eines sei an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich gemacht: Weder die PGA of Germany noch auch im Grunde die Regierung verbieten aktuell den Golfunterricht an sich. Dass er aber faktisch nicht stattfinden kann, hat seine Ursache in der Schließung der Golfsportanlagen. Es gibt keinen Ort, wo man ihn professionell und vorbehaltlos erteilen darf. Der Garten – ganz gleich ob der eigene oder der des Kunden – kann nie eine auch nur mittelfristig erstrebenswerte Lösung sein. Was sagen die Nachbarn zum Lärm? Was, wenn ein Ball eine Fensterscheibe zertrümmert? Wer zahlt dann? Unser Ziel muss es sein, die bundesweite Öffnung der Golfanlagen und damit des Berufsumfelds der PGA Professionals zu erreichen. In einem ersten Schritt vielleicht nur für 1:1-Unterricht oder in Kleingruppen unter strengen Auflagen. Dann aber so bald wie möglich wieder für alle Golferinnen und Golfer. Vielleicht spielen wir noch eine ganze Weile nur in 2er-Gruppen. Aber es muss in jedem Fall bald wieder weitergehen mit Golf. Daran arbeiten wir.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in der Krise. Und bleiben Sie vor allen Dingen gesund.

Herzliche Grüße

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1. Vorsitzender
der PGA of Germany
Geschäftsführer
der PGA of Germany
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