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Einzelunterricht in Bayern nur noch im Freien möglich
13. November 2020
Die bayerische Staatsregierung hat am 12. November als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung zu einem Eilantrag eines Fitnessstudio-Betreibers eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Ab dem 13. November ist nun jeglicher Indoor-Sport verboten. Davon betroffen sind faktisch auch Golf-Indoor-Training und Indoor-Golfunterricht.
von Matthias LettenbichlerMünchen – Der Individualsport und damit auch der Golf-Einzelunterricht dürfen nach der gestrigen Änderungsverordnung nur noch auf Sportstätten unter freiem Himmel ausgeübt werden, wie die Kanzlei Sonntag & Partner bestätigt, die rechtsberatende Kanzlei der PGA of Germany.
Die ausführliche Information zum Thema ist auf der Corona-Infoseite der PGA of Germany abrufbar.