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Gruppenunterricht: Was darf ich?

News

Training & Unterricht unter Corona-Regeln

06. Mai 2020

Darf ich nun auch wieder Gruppenunterricht geben? Wie groß darf eine Gruppe sein? Gilt eine Familie als Gruppe? Kann das Jugendtraining stattfinden? Wie sieht es mit dem Mannschaftstraining aus? Solche und ähnliche Fragen erreichen die Geschäftsstelle der PGA of Germany nun vermehrt, und der Aufklärungsbedarf in diesem Punkt ist verständlich. Denn: Es gibt hierzu aktuell kaum rechtsverbindlichen Aussagen, die in allen Bundesländern gleichermaßen Gültigkeit hätten. Ja, oft haben  die Vorgaben nicht einmal in einem gesamten Bundesland Gültigkeit.

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Fakt ist: Golfanlagen sind ab 11. Mai im gesamten Bundesgebiet wieder geöffnet. Fakt ist auch: Es gab nie ein Berufsverbot für Golflehrer. Unterricht konnte in der Praxis nur deshalb nicht erteilt werden, weil die Anlagen geschlossen waren. 1:1-Einzelunterricht ist deshalb unter Wahrung der im jeweiligen Bundesland geltenden Abstandsregel (1,5 Meter bzw. 2,0 Meter) in jedem Fall ab 11. Mai auf allen Anlagen wieder möglich. Wie aber sieht es nun mit Gruppentraining aus? Und mit Jugend- und Mannschaftstraining? Darf es Schnupperkurse geben? Und wie viele Menschen dürfen daran gegebenenfalls gleichzeitig teilnehmen?

Die PGA of Germany hat gemeinsam mit dem Deutschen Golf Verband und den weiteren Mitgliedern der Gruppe „Wir bewegen Golf“ Leitlinien für das Golfspiel und für den Golfunterricht verfasst. Diese Leitlinien dienen sowohl den Golfanlagen als auch den Behörden als Richtschnur dessen, was es im Golf in Corona-Zeiten zu beachten gilt, was machbar und praktisch umsetzbar ist. „Bei den Regelungen zum Golfunterricht sind wir dabei ganz bewusst nicht explizit ins Detail gegangen, denn wir möchten gerade vermeiden, dass zu strenge Restriktionen für Gruppenunterricht erlassen werden“, so Stefan Quirmbach, der Präsident der PGA of Germany. In den Leitlinien heißt es wörtlich zum Thema Golfunterricht:

Golfunterricht ist unter Beachtung der in diesen Leitlinien enthaltenen Bestimmungen auf den Übungsanlagen und dem Golfplatz zulässig. Hervorgehoben wird: Schüler und Pro verwenden nur eigenes Equipment, etwaige Unterrichtsmittel werden nach Gebrauch desinfiziert, Begegnungen aufeinanderfolgender Schüler werden ausgeschlossen. Unterricht für mehrere Personen zur selben Zeit ist bei strikter Trennung der Übenden (vergleichbar mit einem Einzelunterricht) zulässig (dies schließt herkömmliches, gemeinsames Gruppentraining aus, ermöglicht aber den parallelen, mit dem notwendigen Abstand einzelner Übender zueinander, betriebenen Golfunterricht).

Heißt: Gruppenunterricht im herkömmlichen Sinne, bei dem zum Beispiel 16 Teilnehmer eng beisammen im Kreis stehen und dem in der Mitte stehenden Professional zuhören und seiner Demonstration zusehen, ist eher nicht möglich. Kleingruppen aber sollten kein Problem darstellen. In Bayern beispielsweise gilt laut Verordnung vom 5. Mai 2020 künftig die Regel: Trainingsbetrieb an der frischen Luft ist „allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen“ möglich.

Wenn also zum Beispiel der Professional größere Gruppen aufteilt in Gruppen von nur wenigen Personen, oder die Personen auf der Driving Range nebeneinander verteilt, und sich dann zu jeder Gruppe / jedem Spieler hinbewegt und deren Aufgaben anleitet und kontrolliert – sollte auch das kein Problem darstellen. Wichtig: Auch innerhalb der Kleingruppen ist selbstverständlich jederzeit der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bzw. 2,0 Metern einzuhalten - sowohl von den Schülern untereinander als auch jeweils vom Professional zu den Schülern. Dann wird auch hier das vor allem entscheidende Abstandsgebot gewahrt, und es gibt keinen Massenauflauf. Noch einmal: Es gilt, größere Menschengruppen zu vermeiden, sowohl im Training als auch auf den Parkplätzen und Treffpunkten. Verkleinern Sie gegebenenfalls Ihre Gruppen. Beobachten Sie die individuelle Situation auf Ihrer Anlage und signalisieren Sie an neuralgischen Punkten nach außen: Wir sind sensibilisiert, wir nehmen die Hygienemaßnahmen ernst. Dann wird auch niemand Anstoß nehmen an einem gemäßigten und intelligent ausgeführten Gruppentraining.

Maskenpflicht beim Unterricht?

Maske ja oder nein? Schutzschild? Es ist hier ganz klar seitens des Gesetzgebers keine Maske und kein Schutzschuld vorgeschrieben für den Unterricht. Hier muss der Professional selbst entscheiden: Trage ich eine Maske zum eigenen Schutz? Möchte ich, dass meine Schüler eine Maske tragen, auch, damit ich selbst geschützt bin? Oder frage ich einfach meine Schüler, was sie bevorzugen? Und nicht zuletzt: Welche Regelung zu diesem Punkt hat mein Golfclub/ meine Golfanlage in den Hygienevorschriften vorgesehen. Gibt es hierzu eine Regelung der Anlage, so ist diese natürlich auch vom Professional und seinen Kunden einzuhalten.

Genauer können unsere Informationen zum Thema Gruppentraining derzeit leider nicht sein. Wer schwarz auf weiß haben möchte: „Sie dürfen ab sofort wieder Gruppentraining im herkömmlichen Sinne mit bis zu 20 Teilnehmern durchführen!“, der wende sich mit dieser Frage bitte vertrauensvoll an die jeweils zuständige Behörde – in den meisten Fällen ist dies das für die Golfanlage zuständige Landratsamt. Gegebenenfalls erfolgt dann aber von dort eine komplette Absage an Gruppenunterricht – und dann wäre es wohl auch schwierig, im Grunde verantwortungsvolle, abgespeckte Varianten durchzuführen.