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Hammer in NRW: Berufsverbot für Golflehrer:innen!

News

Golf bleibt in NRW erlaubt, Unterricht ist ab sofort verboten!

23. November 2020

Das ist ein Hammer: Als einziges Bundesland verbietet Nordrhein-Westfalen ganz explizit ab sofort die Erteilung von Golfunterricht - zumindest im November 2020.

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Zu den "Corona-Regeln für Nordrhein-Westfalen im November 2020" heißt es auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales konkret zum Bereich Sport, Kultur und Freizeit:

Gemeinsamer Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist untersagt. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen müssen geschlossen werden. Ausnahmen:

  • Erlaubt ist Individualsport, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Leichtathletik, Tennis, Golf). Nicht zulässig sind die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten durch Trainerinnen und Trainer in diesen Sportarten.
  • Erlaubt ist Gesundheits- und Reha-Sport auch in der Gruppe, wenn dies den Teilnehmenden ärztlich angeordnet wurde und sie einen Mindestabstand von zwei Metern untereinander halten.

Hier der LINK zum genauen Wortlaut >>>

 

Damit ist Golfspiel zwar weiterhin erlaubt in NRW, explizit verboten ist aber die Erteilung von Golfunterricht. Faktisch ein Berufsverbot für Golflehrer:innen in einem von 16 Bundesländern!

Die PGA of Germany hat bereits vor zehn Tagen eine anwaltliche Protestnote zum Vorgehen in NRW eingereicht - bislang ohne jegliche Reaktion des Ministeriums. Bund und Länder wollen nun an diesem Mittwoch, 25. November 2020, neue Regeln für die Bekämpfung der Corona-Pandemie bekanntgeben. Wir erwarten dann eine bundeseinheitliche Regelung auch für den Berich Golfunterricht.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir seitens des Verbands die Entwicklung bis dahin und die Ergebnisse der Beratungen abwarten und voraussichtlich am Donnerstag, 26.11.2020 an dieser Stelle aktualisierte Informationen bereitstellen. Bis dahin bitten wir, von telefonischen Anfragen in der Geschäftsstelle zu diesem Thema Abstand zu nehmen. Für den Moment und bis Ende November ist leider auch aus juristischer Sicht unmissverständlich klar: In NRW ist Golfunterricht behördlich untersagt!