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Vorläufige Insolvenz Proscott Golftours

News

Derzeitiger Stand und Folgen für betroffene Professionals

18. November 2016

Die Firma Proscott Golftours GmbH & Co. KG hat in der vergangenen Woche Insolvenz angemeldet. Am 11. November 2016 wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.

Hamburg − Im Folgenden sollen die grundsätzlichen Auswirkungen einer (vorläufigen) Insolvenz kurz dargestellt werden und, insbesondere, welche Folgen dies für betroffene Professionals hat.

  • Die Pflicht zur Anmeldung einer Insolvenz besteht dann, wenn entweder nicht mehr genügend Liquidität in einem Unternehmen vorhanden ist, oder aber wenn eine sog. bilanzielle Überschuldung vorliegt, ohne dass eine sog. positive Fortführungsprognose besteht. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus der Mitteilung des Amtsgerichtes Hamburg (AZ: 67a IN 498/16) sowie des Schreibens von Herrn Vicente Salamanca vom 16. November 2016, dass infolge der Kündigung des Kontokorrentkredites der Gesellschaft keine hinreichenden Finanzmittel mehr zur Fortführung des Geschäftsbetriebes vorlagen und daher Insolvenzantragspflicht bestand.
  • Im Augenblick befindet sich das Insolvenzverfahren in einem vorläufigen Stadium. Das heißt, der Insolvenzverwalter hat die Geschäfte übernommen. Sämtliche Verfügungen, insbesondere auch Zahlungen, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Insolvenzverwalter hat des Weiteren die Pflicht, zu prüfen, ob das Unternehmen zunächst fortgeführt wird und ob im Weiteren beispielsweise ein Verkauf der Vermögensgegenstände des Unternehmens an ein anderes Unternehmen in Frage kommt, oder ob so wenig Vermögen in der Gesellschaft vorhanden ist, dass die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht möglich ist.
  • Ganz grundsätzlich hat die Insolvenz zur Folge, dass noch ausstehende und nicht bezahlte Rechnungen in aller Regel nicht mehr, zumindest aber nicht mehr in voller Höhe, bezahlt werden. Diejenigen Professionals, die Golfreisen mit der Firma Proscott durchgeführt haben und dafür noch nicht bezahlt wurden, werden also aller Voraussicht nach ganz oder teilweise für die erbrachte Leistung keine Vergütung erhalten. Wird im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens festgestellt, dass genügend finanzielle Mittel für ein geordnetes Insolvenzverfahren bestehen, werden nach Prüfung aller Forderungen sämtlicher Gläubiger die restlichen Gelder nach einer noch zu ermittelnden Quote an die verschiedenen Professionals verteilt. Zur Sicherstellung der Forderungen wird vom Insolvenzverwalter an sämtliche Gläubiger in der nächsten Zeit voraussichtlich ein Schreiben übersandt werden, mit dem die bestehende Forderung, das heißt, die Rechnung für die erfolgten Dienstleistungen im Rahmen von Golfreisen, zur Insolvenzmasse angemeldet werden können. Hierbei sind die Fristen unbedingt zu beachten.
  • Für die Durchführung weiterer Reisen ist zu beachten, dass der Insolvenzverwalter die Durchführung dieser Reisen vornehmen kann. Dies wird er regelmäßig nur dann tun, wenn hinreichend Geld zur Verfügung steht; andernfalls kann er die entsprechenden Reisen auch kündigen. Darauf hinzuweisen ist, dass bei einer entsprechenden Entscheidung des Insolvenzverwalters zur Durchführung einzelner Reisen die Verträge mit den Professionals grundsätzlich durch diese nicht gekündigt werden können; es besteht somit eine Verpflichtung zur Erfüllung der mit der Firma Proscott ursprünglich eingegangenen Vereinbarungen.
    Sofern Reisen durchgeführt werden, ist sicherzustellen, dass etwaige Zahlungen erfolgen. Verpflichtet sich der Insolvenzverwalter zur Durchführung der Reisen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass entsprechende Zahlungen auch geleistet werden. Ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, hier Vorkasse zu verlangen, bleibt abzuwarten.

 

 

Wie seitens der Firma Proscott im Schreiben vom 16. November 2016 mitgeteilt, besteht zumindest die Sicherung der Kundenansprüche über die bei Reiseunternehmen vorhandene Versicherung. Gleichwohl wird abzuwarten sein, ob der Insolvenzverwalter die einzelnen Reisen durchführen kann, was insbesondere auch an der Mitwirkungsbereitschaft von Hotels, Fluglinien und auch den Professionals abhängt.

Die PGA of Germany wird ihre Mitglieder bei sämtlichen neuen Entwicklungen auf diesem Wege auch weiterhin informiert halten.

Augsburg/München, 18. November 2016