In Inland beträgt die pauschale Genehmigungsgebühr für ProAm-Turniere 5 Prozent des insgesamt beim ProAm ausgeschütteten Preisgeldes und/oder des insgesamt aufgewendeten Antrittsgeldes. Bei ProAm-Turnieren oder ProAm-Reisen deutscher Veranstalter im oder ins Ausland liegt der Satz bei 2,5 Prozent.
Die Genehmigungsgebühr ist bei der Gewinnauszahlung an die Professionals vom Veranstalter einzubehalten und an die PGA of Germany beziehungsweise in Ausnahmefällen an den jeweils zuständigen PGA Landesverband als Gesamtsumme abzuführen. Diese Regelung betrifft auch Professionals, die Preisgeld gewonnen haben, aber nicht der PGA of Germany angehören. Grundsätzlich wird Antrittsgeld wie Preisgeld behandelt.
Die Genehmigungsgebühr wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Sollte das ProAm entfallen, entstehen keine Kosten.
Achtung: PGA Landesverbände können nur dann ein ProAm genehmigen, wenn mindestens 80 Prozent der teilnehmenden Professionals in diesem Bundesland wohnhaft sind bzw. in diesem PGA Landesverband Mitglied sind.