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Archiv: Golfunterricht in Zeiten von Corona

Der rund zweimonatige Stillstand in Sachen Golfunterricht im Frühjahr 2020 hat die Mitglieder der PGA of Germany besonders hart getroffen. In enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Katzer versuchen wir an dieser Stelle die wichtigsten Information bis zur Wiedereröffnung der Golfanlagen zugänglich zu machen.

Wir versichern, dass wir alle Informationen nach bestem Wissen und nach Verfügbarkeit zusammentragen - ohne Garantie der Vollständigkeit.

Einzelne gelistete Informationen können zum jetzigen Zeitpunkt bereits abgelaufen sein oder wurden durch neue Regelungen ersetzt.

 

Corona-Info von Rainer Goldrian vom 8.4.2020
Stefan Quirmbach und Rainer Goldrian zu den Leitlinien für den Golfsport am 22.04.2020

Update 19.06.2020, 12:00 Uhr

Rückerstattung von Corona-Zuschuss: Meldepflicht liegt bei Antragssteller!

Die Höhe der Soforthilfe wurde anhand einer Prognose des Liquiditätsengpasses berechnet. Sofern die Soforthilfe wie beantragt bewilligt wurde und später festgestellt wird, dass der beantragte erwartete Liquiditätsengpass für den bewilligten Dreimonatszeitraum (bei Pacht-/Mietnachlass von mindestens 20 Prozent Fünfmonatszeitraum) doch geringer war, ist der Antragsteller zu einer unverzüglichen Mitteilung an die Bewilligungsbehörde und zu einer Rückzahlung des überzahlten Betrags verpflichtet. Es besteht also eine aktive Mitteilungspflicht des Antragstellers.

Der Antragsteller muss seiner Mitteilungspflicht unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, nachkommen. Es müssen ihm selbst jedoch erst die Tatsachen bekannt sein, bevor er sie der Bewilligungsstelle mitteilen kann. Sobald also absehbar ist, dass ein geringer oder gar keinen Liquiditätsengpass vorlag (bezogen auf die drei bzw. fünf Monate, für die Soforthilfe beantragt wurde), muss dies ohne schuldhaftes Zögern mitgeteilt werden. Jedenfalls nach Ablauf des Drei- bzw. Fünfmonatszeitraums kann eine Aussage darüber getroffen werden, in welcher Höhe ein Liquiditätsengpass tatsächlich entstanden ist, d.h. nach Ablauf des Zeitraums ist von einer Kenntnis des Antragstellers und ggf. einer Mitteilungspflicht auszugehen.

Schon in den Antragsformularen wird auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 264 Strafgesetzbuch (Subventionsbetrug) für den Fall falscher Angaben hingewiesen. Auch das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über subventionserhebliche Tatsachen kann die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs zur Folge haben. Hierzu gehören Umstände, die der Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention von Bedeutung sind, also auch eine etwaige Überzahlung.

Vor diesem Hintergrund sollten die Antragsteller spätestens nach Ablauf des Drei- bzw. Fünfmonatszeitraums prüfen, ob sich die im Antrag gemachten Angaben als zutreffend erweisen.

 

 

Update 07.04.2020, 20:00 Uhr

Hierbei handelt es sich um eine aktualisierte und ergänzte Information zu aktuellen Fragestellungen, die uns über diverse Medien erreicht haben oder während des Webinars nicht beantwortet werden konnten.

 

  • Update_Corona_PGA_07.04.2020.pdf

    419,4 KiB

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Update 03.04.2020, 14:00 Uhr

Die Information zu den geplanten Soforthilfen des Bundes wurden komplett aktualisiert und ergänzt, ebenso wurden eine Information zur Rentenversicherung sowie eine Musterrechnung zu den Liquiditätshilfen als Anschauungsbeispiel hinzugefügt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Die Musterrechnung ist nicht über die PGA APP nutzbar. Bitte beachten Sie auch die Informationsseite des Bundes unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-soforthilfen-1737444

  • Soforthilfe und steuerliche Maßnahmen für Kleinstunternehmen und Freiberufler_inkl_ Rentenversicherung_alle Bundesländer.pdf

    141,3 KiB

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  • Ermittlung Liquiditätshilfe.xlsx

    14,8 KiB

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  • Informationen zu Anträgen und Hilsmaßnahmen zu den einzelnen Bundesländern 01.04.2020.pdf

    465,4 KiB

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PGA Push: Aktuelle Corona-News der PGA of Germany

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Mitglieder-Information vom 17.03.2020, 17:00 Uhr

Dr. Andreas Katzer und Michael Zayoz von der Kanzlei Sonntag & Partner haben zum Thema der Corona-Pandemie einen umfangreiche Mitglieder-Information zusammengestellt. Diese wurde durch Beschlüsse der PGA of Germany ergänzt.

§§ Hinweis

Obige Ausführungen stellen nur eine unverbindliche Zusammenstellung nach heutigem Stand dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.