Your web browser is out of date

Update your browser for more security, speed and the best experience on this site.

13. November 2020

Bayern schließt alle Indoor-Sportanlagen

Einzelunterricht in Bayern nur noch im Freien möglich

Die bayerische Staatsregierung hat am 12. November als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung zu einem Eilantrag eines Fitnessstudio-Betreibers eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Ab dem 13. November ist nun jeglicher Indoor-Sport verboten. Davon betroffen sind faktisch auch Golf-Indoor-Training und Indoor-Golfunterricht.

von Matthias Lettenbichler

München – Der Individualsport und damit auch der Golf-Einzelunterricht dürfen nach der gestrigen Änderungsverordnung nur noch auf Sportstätten unter freiem Himmel ausgeübt werden, wie die Kanzlei Sonntag & Partner bestätigt, die rechtsberatende Kanzlei der PGA of Germany.

Die ausführliche Information zum Thema ist auf der Corona-Infoseite der PGA of Germany abrufbar.

Downloads

  • Die Datei baymbl-2020-639.pdf herunterladen

    baymbl-2020-639.pdf 108,0 KiB

    Download
  • Die Datei Regelung_Bundeslaender_13112020.pdf herunterladen

    Regelung_Bundeslaender_13112020.pdf 176,7 KiB

    Download