Die Ausbildung zum PGA Professional gliedert sich in die Teile PGA PreCourse (drei Monate), der vor Beginn der eigentlichen Ausbildung stattfindet, Modulausbildung I (neun Monate) und Modulausbildung II (zwei Jahre). Diese modulare Struktur schafft breite Möglichkeiten für den Einstieg in den Beruf und Durchlässigkeit auch für Absolventen anderer Ausbildungen.
Die Ausbildung kann sodann „klassisch“ in einem Zug, nacheinander auf den einzelnen Modulen aufbauend und innerhalb von drei Jahren absolviert werden, beginnend mit dem der Ausbildung vorgeschalteten PreCourse, an den die Modulausbildung I anschließt, die wiederum in die Modulausbildung II mündet. Jeder der drei Bereiche kann aber auch einzeln absolviert und abgeschlossen werden – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Alle drei Bereiche der Ausbildung zum PGA Professional haben dabei verschiedene Zugangsvoraussetzungen.
Der PGA PreCourse beginnt jeweils im August und schließt im November mit der Prüfung zum C-Trainer Golf Breitensport ab. Er bereitet die zukünftigen Azubis auf ihre Aufgaben im Golfclub vor, vermittelt Inhalte des Kinder- und Jugendtrainings sowie Grundlagen der Golftechnik und des Regelwerks. Er umfasst drei Seminare sowie zwei praktische Ausbildungswochenenden. Zusätzlich müssen ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert und ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das die Sporttauglichkeit bestätigt.
Ausbildungsstruktur
Modul I qualifiziert für Anfängerunterricht. In der Modulausbildung I werden alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für die qualifizierte Durchführung von Anfängertraining und Schnupperkursen notwendig sind. Das Modul I beginnt jeweils am 1. Februar eines Jahres und endet mit der Assistentenprüfung im Oktober desselben Jahres. Die Modulausbildung I kann sowohl „regulär“, d. h. als angestellter Azubi in einem Golfclub, als auch berufsbegleitend durchgeführt werden.
Die Modulausbildung II dauert knapp zwei Jahre und schließt mit der Prüfung zum „Fully Qualified PGA Professional“ ab. Während dieser Zeit müssen Seminare absolviert und ein Playing Ability Test bestanden werden. Parallel dazu findet die betriebliche Ausbildung im Golfclub statt. Auch diejenigen Auszubildenden, die die Modulausbildung I zuvor berufsbegleitend absolviert haben, müssen in der Regel nun einen Ausbildungsvertrag mit einem ausbildungsberechtigten Golfclub oder entsprechend einem ausbildungsberechtigten PGA Professional schließen.
Die Golflehrerprüfung am Ende von Modul II umfasst eine Einzel- und eine Gruppenlehrprobe, eine Technikdemonstration sowie eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Als „Fully Qualified PGA Professionals“ sind die Absolventen sodann für die Erteilung von Golfunterricht für alle Spielklassen und für Mannschaftstraining auf mittlerer Wettkampfebene qualifiziert. Sie sind damit bestens gerüstet, um als „Professional of Golf“ ein gefragter Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Golfsport zu sein.
Vor Beginn der eigentlichen Ausbildung zum PGA Golfprofessional muss jeder Azubi einen PreCourse absolvieren. Der PGA PreCourse bereitet die künftigen Azubis auf ihre Aufgaben im Golfclub vor, vermittelt Inhalte des Kinder- und Jugendtrainings sowie Grundlagen der Golftechnik und des Regelwerks. Während dieser Zeit müssen drei Seminare (je vier Tage) sowie zwei Tutorenseminare (je drei Tage) besucht werden.
In den Seminaren werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt, die dann bei den Tutorenseminaren, die in Kleingruppen abgehalten werden, praktisch umgesetzt werden. Die Seminare sind so angelegt, dass Sie auch berufsbegleitend besucht werden können. Heißt: Sie finden in der Regel an den Wochenenden statt. Zusätzlich muss zur Prüfung der Besuch einer Erste-Hilfe-Ausbildung nachgewiesen werden.
Zugelassen zum PGA PreCourse sind Interessenten mit einem Handicap-Index von mindestens 18,4, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausbildungsinteressenten, die bereits eine C-Lizenz beim Deutschen Golf Verband oder seinen Landesverbänden erworben haben, müssen den PreCourse nicht, den Eingangstest aber in jedem Fall durchlaufen. Die C-Trainer-Prüfung sowie der Eingangstest können im nachgewiesenen Krankheitsfall und bei Nichtbestehen einmal im gleichen Jahr wiederholt werden.
Absolventen des PreCourses beziehungsweise Inhaber einer gültigen DGV C-Trainerlizenz können in die Modulausbildung I einsteigen, sofern sie einen zusätzlichen Eingangstest – dieser findet zeitgleich mit der C-Trainer-Prüfung des PreCourses statt – erfolgreich bestanden und das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie einen Handicap-Index von mindestens 12,4 und einen Schulabschluss vorweisen können. Weitere Voraussetzung für den Beginn der Modulausbildung I ist ein fristgerecht eingereichter Ausbildungsvertrag.
- Gebühr PGA PreCourse inkl. C-Trainer-Prüfung: € 1080,00
(Wiederholung der Prüfung: € 200,00) - Gebühr Eingangstest: € 100,00
(Wiederholung Eingangstest: € 100,00)
Neben dem PreCourse ist eine der wesentlichen Voraussetzungen, um zur Modulausbildung I zum PGA Golfprofessional zugelassen zu werden, ein erfolgreich bestandener Eingangstest. Er soll sicherstellen, dass alle Auszubildenden, die mit Modul I beginnen, über gundlegende golftechnische Zusammenhänge und über Kenntnis der Golfregeln verfügen.
Der Eingangstest dauert ca. 60 Minuten und umfasst Fragen zu den Fachbereichen Golftechnik und Golfregeln. Es werden entweder Multiple-Choice-Frage gestellt, oder Fragen, die kurze, stichpunktartige Antworten erfordern. Der Test findet jeweils zeitgleich mit der C-Trainer-Prüfung Golf Breitensport des PreCourses im Herbst statt und kann einmal im Dezember des gleichen Jahres vor Beginn der Modulausbildung I wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 Euro.
- Gebühr Eingangstest: € 100,00
(Wiederholung Eingangstest: € 100,00)
Das modulare System der Ausbildung zum Fully Qualified PGA Golfprofessional erlaubt einen sanften Einstieg in den Beruf des Golflehrers. Modul I dauert lediglich neun Monate und schließt mit der PGA Assistentenprüfung ab. PGA Assistenten können hochwertigen Anfängertraining durchführen und Schnupperkurse geben. Sie sind gefragte Arbeitnehmer und Mitarbeiter auf jeder Golfanlage und entscheidende Bindeglieder zwischen den Clubs und Neu-Interessenten. Wenn es ihnen gelingt, den Schülern und Kunden die Freude am Golf und die Faszination für diesen Sport zu vermitteln, haben Clubs und Anlagen die Chance, neue Mitglieder zu gewinnen.
Der PGA Assistent ist als Game-Introducer berechtigt, Spielerinnen und Spieler bis zu einem Handicap-Index von 37 zu unterrichten. Wer Gefallen daran und allgemein an diesem Beruf gefunden hat, kann direkt die Modulausbildung II aufnehmen, die Ausbildung zwei weitere Jahre fortführen und als Fully Qualified PGA Golfprofessionals abschließen, der sodann Unterricht für alle Spiel- und Leistungsklassen geben kann.
Die Modulausbildung I beginnt jeweils am 1. Februar und endet mit der Assistenten-Prüfung im Oktober des gleichen Jahres. Während der Modulausbildung I besuchen die Auszubildenden drei jeweils sechstägige Seminare. Die Modulausbildung I kann dabei sowohl klassisch, das heißt als angestellter Azubi in einem Golfclub, aber auch berufsbegleitend durchgeführt werden. Azubis, die eine klassische Vollzeit-Ausbildung wählen, schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einer Golfanlage oder einer Golfschule ab, die alle personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Ausbildung durchzuführen. Zur Ausbildung sind nur Betriebe berechtigt, die einen Golfprofessional beschäftigen, der Mitglied der PGA of Germany ist und eine Ausbilderbefähigung vorweisen kann. Eine Ausbilderbefähigung erhalten Mitglieder der PGA of Germany, die mindestens drei Jahre lang als voll qualifizierte PGA Golfprofessionals tätig waren und ein spezielles Ausbilderseminar besucht haben. Der Ausbildungsvertrag kann auch direkt mit einem solchen Ausbilder geschlossen werden. Die Kosten der Ausbildung übernimmt der Ausbildungsbetrieb.
Alternativ ist es auch möglich, die Modulausbildung I berufsbegleitend zu absolvieren. Der Azubi schließt den Ausbildungsvertrag in diesem Fall direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH. Er ist verpflichtet, neben den drei Grundseminaren entweder zwei Tutorenseminare zu besuchen, die jeweils fünf Tage dauern, oder ein 30-tägiges Praktikum bei einem ausbildungsberechtigten PGA Golfprofessional in einem Golfclub zu absolvieren.
Die Assistenten-Prüfung im Oktober schließt die Modulausbildung I ab. Sie beinhaltet eine Lehrprobe mit Einzelunterricht für einen Anfänger, eine Technikdemonstration, eine mündliche Prüfung in den Fächern Golftechnik und Sportwissenschaft sowie eine schriftliche Prüfung zu den Themen Golfregeln, Golfgeschichte, Materialkunde und Wettspielorganisation. Die Prüfung kann im nachgewiesenen Krankheitsfall und bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden – im November und Dezember. Mit Bestehen der Prüfung kann der Absolvent außerordentliches Mitglied der PGA of Germany werden. Dies beinhaltet das Recht, den Titel „PGA Assistent“ zu tragen, erlaubt aber nicht die Verwendung des PGA Member-Logos oder die Nutzung der Bezeichnung „PGA Professional“, „PGA Golfprofessional“ oder „PGA Golflehrer“. Um den Status PGA Assistent aufrecht zu erhalten, müssen Assistenten alle zwei Jahre eine zweitägige Fortbildung besuchen.
- Ausbildungsbeitrag inkl. Assistentenprüfung: € 3.500,00
(Wiederholung der Prüfung: € 300,00) - Beitrag für die Tutorenseminare: € 1.400,00
Die Modulausbildung II bildet das Herzstück der Berufsausbildung zum PGA Golfprofessional. Sie führt nach zwei Jahren zum begehrten Titel und Beruf des „Fully Qualified PGA Golfprofessional“. Dieser ist in der Lage, auf höchstem Niveau Golfunterricht für Spieler aller Könnens- und Leistungsstufen zu erteilen. Der vollqualifizierte PGA Golflehrer unterweist Anfänger und Fortgeschrittene, leitet Gruppenkurse und das Mannschaftstraining, er fordert und formt Leistungsspieler und coacht Top-Amateure oder Playing Professionals. Einen ProShop zu führen oder eine Golfclub zu managen, die sportliche Leitung eines Clubs oder den Aufbau einer Golfschule zu übernehmen, sind nur einige der vielfältigen Berufsmöglichkeiten für einen Fully Qualified PGA Golfprofessional. Auch in der Golfindustrie und im Segment hochwertiger Golfreisen sind PGA Golfprofessionals heute gefragte Experten, Mitarbeiter, Anbieter, Berater und Partner.
Während der 24-monatigen Modulausbildung II müssen die Azubis insgesamt sechs jeweils sechstägige Seminare besuchen, mehrere Turniere absolvieren, einen zweitägigen Playing Ability Test bestehen und einen Schlägerreparatur-Workshop absolvieren. Parallel dazu findet für alle Azubis die betriebliche Ausbildung in einem Golfclub statt. Wichtig: Auch Auszubildende, die zuvor die Modulausbildung I berufsbegleitend absolviert haben, müssen für die Modulausbildung II einen Ausbildungsvertrag mit einem ausbildungsberechtigten Golfclub, einer Golfschule oder einem PGA Golfprofessional abschließen. Einzige Ausnahme: Auf genehmigten Antrag hin kann die betriebliche Ausbildung während des Moduls II reduziert werden (100-tägiges Praktikum oder der Besuch von Tutorenseminaren), wenn der Auszubildende zuvor eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium absolviert hat (Berufsbegleitende Ausbildung).
Die abschließende Prüfung zum Fully Qualified PGA Golfprofessional umfasst eine Einzel- und eine Gruppen-Lehrprobe, eine Technikdemonstration sowie eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Mündlich ist umfangreiches Wissen in den Fächern Golftechnik, Sportwissenschaft und Materialkunde nachzuweisen, schriftlich werden Kaufmännisches Wissen, Clubmanagement, Turnierorganisation und Wettspielstruktur abgefragt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden – wer sie auch im dritten Versuch nicht besteht, kann außerordentliches Mitglied der PGA of Germany im Status „Assistent“ bleiben und Einsteiger-Unterricht erteilen.
- Ausbildungsbeitrag inkl. Abschlussprüfung: € 3.500,00 pro Jahr
(Wiederholung der Prüfung: € 400) - Beitrag für die Tutorenseminare: pro Jahr € 2.950,00
So lange der PAT nicht bestanden ist, muss jeder Azubi neben anderen Turnierrunden jedes Jahr einen PAT spielen. Die PATs finden immer dienstags und mittwochs statt. Jedes Jahr gibt es vier Playing Ability Tests an vier verschiedenen Terminen.
Mit großem Erfolg und mit ebenso großer Resonanz hat die PGA of Germany bereits vor einigen Jahren die sogenannte Berufsbegleitende Ausbildung eingeführt. Sie ermöglicht es Interessenten, die bereits erfolgreich eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium absolviert haben, den Titel eines Fully Qualified PGA Golfprofessionals zu erreichen, ohne zwingend eine dreijährige Vollzeitausbildung in einem Golfclub oder in einer Golfschule absolvieren zu müssen.
Zunächst kann die Modulausbildung I, in der alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die für die Durchführung von Anfängertraining und Schnupperkursen notwendig sind, grundsätzlich sowohl klassisch, das heißt als angestellter Azubi in einem Golfclub, als auch berufsbegleitend durchgeführt werden.
Die Zugangsvoraussetzungen sind für beide Ausbildungswege gleich, doch beim berufsbegleitenden Modell schließt der Auszubildende den Ausbildungsvertrag nicht mit einem Ausbilder oder einem Ausbildungsbetrieb, sondern direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH. Neben den Seminaren der Modulausbildung I muss der Azubi, der den berufsbegleitenden Weg wählt, ein 30-tägiges Praktikum oder alternativ zwei fünftägige Tutorenseminare absolvieren.
Die Kosten der gesamten Ausbildung trägt der Azubi in diesem Fall selbst. Am Ende der Modulausbildung I findet die Assistenten-Prüfung statt – ohne Unterschied in gleicher Weise und Anforderung für die Absolventen des klassischen sowie des berufsbegleitenden Weges.
Wer nun in die Modulausbildung II eintreten möchte und wer bereits eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, kann die betriebliche Ausbildung im Modul II auf ein 100-tägiges Praktikum oder den Besuch von Tutorenseminaren (ca. 40 Tage plus Hausarbeiten plus Selbststudium) reduzieren und den Weg der sogenannten Berufsbegleitenden Ausbildung weitergehen. Er schließt dann den Ausbildungsvertrag auch für Modul II direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH und trägt die Kosten der Ausbildung wiederum selbst. Die Praktika können stets nur in einem Club durchgefüht werden, der zur Ausbildung berechtigt ist. Ein entsprechender Praktikumsplan ist vor der Ausbildung einzureichen.
Die Ausbildung zum Golfprofessional im Wege der Berufsbegleitenden Ausbildung (Modulausbildung II) kann auf genehmigten Antrag beginnen, wer
- das 24. Lebensjahr vollendet hat
- die Assistentenprüfung der PGA of Germany bestanden hat
- außerordentliches Mitglied der PGA of Germany im Status "PGA-Assistent" ist und eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:
- einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
- einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule oder
- eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Golflehrer in Vollzeit oder
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Playing Professional während der eine Mitgliedschaft der PGA of Germany im Status Playing Professional bestand
Ein wichtiges Ziel der Umstrukturierung der Ausbildung zum PGA Golfprofessional war die Anerkennung anderer Ausbildungen. Der berufsbegleitende Weg trägt diesem Ziel Rechnung. Auf diese Weise können Azubis Erfahrungen anderer Berufsfelder einbringen und nutzen.
Ausbildungsinteressenten, die bereits eine Qualifizierung im Golfsport erworben haben oder die über maßgebliche sportpraktische oder sportwissenschaftliche Vorerfahrung verfügen, haben die Möglichkeit, sich vom Ausbildungsausschuss in die Modulausbildung einstufen zu lassen.
Wer beispielsweise über eine gültige C-Trainer-Lizenz des Deutschen Golf Verbands verfügt, muss den PreCourse nicht, den Eingangstest aber in jedem Fall absolvieren, um in die Modulausbildung I aufgenommen zu werden. Inhaber einer gültigen B- oder A-Lizenz Golf können auf Antrag direkt zur Assistenten-Prüfung zugelassen werden.
Personen mit GGTF-Ausbildung können einen Antrag auf Zulassung zur PGA Assistentenprüfung stellen. Gleiches gilt für Absolventen der EGTF-Ausbildung, sofern sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Golflehrer nachweisen können. Playing Professionals, die mindestens drei Jahre Mitglied bei der PGA of Germany sind und in diesen drei Jahren als Playing Pros tätig waren, können ebenfalls einen Antrag auf Zulassung zur PGA Assistentenprüfung stellen.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter der Rufnummer 089 / 1795 88 - 18 (Laura Schindlmayr / info@pga.de).
Vor Beginn der eigentlichen Ausbildung zum PGA Golfprofessional muss jeder Azubi einen PreCourse absolvieren. Der PGA PreCourse bereitet die künftigen Azubis auf ihre Aufgaben im Golfclub vor, vermittelt Inhalte des Kinder- und Jugendtrainings sowie Grundlagen der Golftechnik und des Regelwerks. Während dieser Zeit müssen drei Seminare (je vier Tage) sowie zwei Tutorenseminare (je drei Tage) besucht werden.
In den Seminaren werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt, die dann bei den Tutorenseminaren, die in Kleingruppen abgehalten werden, praktisch umgesetzt werden. Die Seminare sind so angelegt, dass Sie auch berufsbegleitend besucht werden können. Heißt: Sie finden in der Regel an den Wochenenden statt. Zusätzlich muss zur Prüfung der Besuch einer Erste-Hilfe-Ausbildung nachgewiesen werden.
Zugelassen zum PGA PreCourse sind Interessenten mit einem Handicap-Index von mindestens 18,4, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausbildungsinteressenten, die bereits eine C-Lizenz beim Deutschen Golf Verband oder seinen Landesverbänden erworben haben, müssen den PreCourse nicht, den Eingangstest aber in jedem Fall durchlaufen. Die C-Trainer-Prüfung sowie der Eingangstest können im nachgewiesenen Krankheitsfall und bei Nichtbestehen einmal im gleichen Jahr wiederholt werden.
Absolventen des PreCourses beziehungsweise Inhaber einer gültigen DGV C-Trainerlizenz können in die Modulausbildung I einsteigen, sofern sie einen zusätzlichen Eingangstest – dieser findet zeitgleich mit der C-Trainer-Prüfung des PreCourses statt – erfolgreich bestanden und das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie einen Handicap-Index von mindestens 12,4 und einen Schulabschluss vorweisen können. Weitere Voraussetzung für den Beginn der Modulausbildung I ist ein fristgerecht eingereichter Ausbildungsvertrag.
- Gebühr PGA PreCourse inkl. C-Trainer-Prüfung: € 1080,00
(Wiederholung der Prüfung: € 200,00) - Gebühr Eingangstest: € 100,00
(Wiederholung Eingangstest: € 100,00)
Neben dem PreCourse ist eine der wesentlichen Voraussetzungen, um zur Modulausbildung I zum PGA Golfprofessional zugelassen zu werden, ein erfolgreich bestandener Eingangstest. Er soll sicherstellen, dass alle Auszubildenden, die mit Modul I beginnen, über gundlegende golftechnische Zusammenhänge und über Kenntnis der Golfregeln verfügen.
Der Eingangstest dauert ca. 60 Minuten und umfasst Fragen zu den Fachbereichen Golftechnik und Golfregeln. Es werden entweder Multiple-Choice-Frage gestellt, oder Fragen, die kurze, stichpunktartige Antworten erfordern. Der Test findet jeweils zeitgleich mit der C-Trainer-Prüfung Golf Breitensport des PreCourses im Herbst statt und kann einmal im Dezember des gleichen Jahres vor Beginn der Modulausbildung I wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 Euro.
- Gebühr Eingangstest: € 100,00
(Wiederholung Eingangstest: € 100,00)
Das modulare System der Ausbildung zum Fully Qualified PGA Golfprofessional erlaubt einen sanften Einstieg in den Beruf des Golflehrers. Modul I dauert lediglich neun Monate und schließt mit der PGA Assistentenprüfung ab. PGA Assistenten können hochwertigen Anfängertraining durchführen und Schnupperkurse geben. Sie sind gefragte Arbeitnehmer und Mitarbeiter auf jeder Golfanlage und entscheidende Bindeglieder zwischen den Clubs und Neu-Interessenten. Wenn es ihnen gelingt, den Schülern und Kunden die Freude am Golf und die Faszination für diesen Sport zu vermitteln, haben Clubs und Anlagen die Chance, neue Mitglieder zu gewinnen.
Der PGA Assistent ist als Game-Introducer berechtigt, Spielerinnen und Spieler bis zu einem Handicap-Index von 37 zu unterrichten. Wer Gefallen daran und allgemein an diesem Beruf gefunden hat, kann direkt die Modulausbildung II aufnehmen, die Ausbildung zwei weitere Jahre fortführen und als Fully Qualified PGA Golfprofessionals abschließen, der sodann Unterricht für alle Spiel- und Leistungsklassen geben kann.
Die Modulausbildung I beginnt jeweils am 1. Februar und endet mit der Assistenten-Prüfung im Oktober des gleichen Jahres. Während der Modulausbildung I besuchen die Auszubildenden drei jeweils sechstägige Seminare. Die Modulausbildung I kann dabei sowohl klassisch, das heißt als angestellter Azubi in einem Golfclub, aber auch berufsbegleitend durchgeführt werden. Azubis, die eine klassische Vollzeit-Ausbildung wählen, schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einer Golfanlage oder einer Golfschule ab, die alle personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Ausbildung durchzuführen. Zur Ausbildung sind nur Betriebe berechtigt, die einen Golfprofessional beschäftigen, der Mitglied der PGA of Germany ist und eine Ausbilderbefähigung vorweisen kann. Eine Ausbilderbefähigung erhalten Mitglieder der PGA of Germany, die mindestens drei Jahre lang als voll qualifizierte PGA Golfprofessionals tätig waren und ein spezielles Ausbilderseminar besucht haben. Der Ausbildungsvertrag kann auch direkt mit einem solchen Ausbilder geschlossen werden. Die Kosten der Ausbildung übernimmt der Ausbildungsbetrieb.
Alternativ ist es auch möglich, die Modulausbildung I berufsbegleitend zu absolvieren. Der Azubi schließt den Ausbildungsvertrag in diesem Fall direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH. Er ist verpflichtet, neben den drei Grundseminaren entweder zwei Tutorenseminare zu besuchen, die jeweils fünf Tage dauern, oder ein 30-tägiges Praktikum bei einem ausbildungsberechtigten PGA Golfprofessional in einem Golfclub zu absolvieren.
Die Assistenten-Prüfung im Oktober schließt die Modulausbildung I ab. Sie beinhaltet eine Lehrprobe mit Einzelunterricht für einen Anfänger, eine Technikdemonstration, eine mündliche Prüfung in den Fächern Golftechnik und Sportwissenschaft sowie eine schriftliche Prüfung zu den Themen Golfregeln, Golfgeschichte, Materialkunde und Wettspielorganisation. Die Prüfung kann im nachgewiesenen Krankheitsfall und bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden – im November und Dezember. Mit Bestehen der Prüfung kann der Absolvent außerordentliches Mitglied der PGA of Germany werden. Dies beinhaltet das Recht, den Titel „PGA Assistent“ zu tragen, erlaubt aber nicht die Verwendung des PGA Member-Logos oder die Nutzung der Bezeichnung „PGA Professional“, „PGA Golfprofessional“ oder „PGA Golflehrer“. Um den Status PGA Assistent aufrecht zu erhalten, müssen Assistenten alle zwei Jahre eine zweitägige Fortbildung besuchen.
- Ausbildungsbeitrag inkl. Assistentenprüfung: € 3.500,00
(Wiederholung der Prüfung: € 300,00) - Beitrag für die Tutorenseminare: € 1.400,00
Die Modulausbildung II bildet das Herzstück der Berufsausbildung zum PGA Golfprofessional. Sie führt nach zwei Jahren zum begehrten Titel und Beruf des „Fully Qualified PGA Golfprofessional“. Dieser ist in der Lage, auf höchstem Niveau Golfunterricht für Spieler aller Könnens- und Leistungsstufen zu erteilen. Der vollqualifizierte PGA Golflehrer unterweist Anfänger und Fortgeschrittene, leitet Gruppenkurse und das Mannschaftstraining, er fordert und formt Leistungsspieler und coacht Top-Amateure oder Playing Professionals. Einen ProShop zu führen oder eine Golfclub zu managen, die sportliche Leitung eines Clubs oder den Aufbau einer Golfschule zu übernehmen, sind nur einige der vielfältigen Berufsmöglichkeiten für einen Fully Qualified PGA Golfprofessional. Auch in der Golfindustrie und im Segment hochwertiger Golfreisen sind PGA Golfprofessionals heute gefragte Experten, Mitarbeiter, Anbieter, Berater und Partner.
Während der 24-monatigen Modulausbildung II müssen die Azubis insgesamt sechs jeweils sechstägige Seminare besuchen, mehrere Turniere absolvieren, einen zweitägigen Playing Ability Test bestehen und einen Schlägerreparatur-Workshop absolvieren. Parallel dazu findet für alle Azubis die betriebliche Ausbildung in einem Golfclub statt. Wichtig: Auch Auszubildende, die zuvor die Modulausbildung I berufsbegleitend absolviert haben, müssen für die Modulausbildung II einen Ausbildungsvertrag mit einem ausbildungsberechtigten Golfclub, einer Golfschule oder einem PGA Golfprofessional abschließen. Einzige Ausnahme: Auf genehmigten Antrag hin kann die betriebliche Ausbildung während des Moduls II reduziert werden (100-tägiges Praktikum oder der Besuch von Tutorenseminaren), wenn der Auszubildende zuvor eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium absolviert hat (Berufsbegleitende Ausbildung).
Die abschließende Prüfung zum Fully Qualified PGA Golfprofessional umfasst eine Einzel- und eine Gruppen-Lehrprobe, eine Technikdemonstration sowie eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Mündlich ist umfangreiches Wissen in den Fächern Golftechnik, Sportwissenschaft und Materialkunde nachzuweisen, schriftlich werden Kaufmännisches Wissen, Clubmanagement, Turnierorganisation und Wettspielstruktur abgefragt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden – wer sie auch im dritten Versuch nicht besteht, kann außerordentliches Mitglied der PGA of Germany im Status „Assistent“ bleiben und Einsteiger-Unterricht erteilen.
- Ausbildungsbeitrag inkl. Abschlussprüfung: € 3.500,00 pro Jahr
(Wiederholung der Prüfung: € 400) - Beitrag für die Tutorenseminare: pro Jahr € 2.950,00
So lange der PAT nicht bestanden ist, muss jeder Azubi neben anderen Turnierrunden jedes Jahr einen PAT spielen. Die PATs finden immer dienstags und mittwochs statt. Jedes Jahr gibt es vier Playing Ability Tests an vier verschiedenen Terminen.
Mit großem Erfolg und mit ebenso großer Resonanz hat die PGA of Germany bereits vor einigen Jahren die sogenannte Berufsbegleitende Ausbildung eingeführt. Sie ermöglicht es Interessenten, die bereits erfolgreich eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium absolviert haben, den Titel eines Fully Qualified PGA Golfprofessionals zu erreichen, ohne zwingend eine dreijährige Vollzeitausbildung in einem Golfclub oder in einer Golfschule absolvieren zu müssen.
Zunächst kann die Modulausbildung I, in der alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die für die Durchführung von Anfängertraining und Schnupperkursen notwendig sind, grundsätzlich sowohl klassisch, das heißt als angestellter Azubi in einem Golfclub, als auch berufsbegleitend durchgeführt werden.
Die Zugangsvoraussetzungen sind für beide Ausbildungswege gleich, doch beim berufsbegleitenden Modell schließt der Auszubildende den Ausbildungsvertrag nicht mit einem Ausbilder oder einem Ausbildungsbetrieb, sondern direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH. Neben den Seminaren der Modulausbildung I muss der Azubi, der den berufsbegleitenden Weg wählt, ein 30-tägiges Praktikum oder alternativ zwei fünftägige Tutorenseminare absolvieren.
Die Kosten der gesamten Ausbildung trägt der Azubi in diesem Fall selbst. Am Ende der Modulausbildung I findet die Assistenten-Prüfung statt – ohne Unterschied in gleicher Weise und Anforderung für die Absolventen des klassischen sowie des berufsbegleitenden Weges.
Wer nun in die Modulausbildung II eintreten möchte und wer bereits eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, kann die betriebliche Ausbildung im Modul II auf ein 100-tägiges Praktikum oder den Besuch von Tutorenseminaren (ca. 40 Tage plus Hausarbeiten plus Selbststudium) reduzieren und den Weg der sogenannten Berufsbegleitenden Ausbildung weitergehen. Er schließt dann den Ausbildungsvertrag auch für Modul II direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH und trägt die Kosten der Ausbildung wiederum selbst. Die Praktika können stets nur in einem Club durchgefüht werden, der zur Ausbildung berechtigt ist. Ein entsprechender Praktikumsplan ist vor der Ausbildung einzureichen.
Die Ausbildung zum Golfprofessional im Wege der Berufsbegleitenden Ausbildung (Modulausbildung II) kann auf genehmigten Antrag beginnen, wer
- das 24. Lebensjahr vollendet hat
- die Assistentenprüfung der PGA of Germany bestanden hat
- außerordentliches Mitglied der PGA of Germany im Status "PGA-Assistent" ist und eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:
- einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
- einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule oder
- eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Golflehrer in Vollzeit oder
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Playing Professional während der eine Mitgliedschaft der PGA of Germany im Status Playing Professional bestand
Ein wichtiges Ziel der Umstrukturierung der Ausbildung zum PGA Golfprofessional war die Anerkennung anderer Ausbildungen. Der berufsbegleitende Weg trägt diesem Ziel Rechnung. Auf diese Weise können Azubis Erfahrungen anderer Berufsfelder einbringen und nutzen.
Ausbildungsinteressenten, die bereits eine Qualifizierung im Golfsport erworben haben oder die über maßgebliche sportpraktische oder sportwissenschaftliche Vorerfahrung verfügen, haben die Möglichkeit, sich vom Ausbildungsausschuss in die Modulausbildung einstufen zu lassen.
Wer beispielsweise über eine gültige C-Trainer-Lizenz des Deutschen Golf Verbands verfügt, muss den PreCourse nicht, den Eingangstest aber in jedem Fall absolvieren, um in die Modulausbildung I aufgenommen zu werden. Inhaber einer gültigen B- oder A-Lizenz Golf können auf Antrag direkt zur Assistenten-Prüfung zugelassen werden.
Personen mit GGTF-Ausbildung können einen Antrag auf Zulassung zur PGA Assistentenprüfung stellen. Gleiches gilt für Absolventen der EGTF-Ausbildung, sofern sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Golflehrer nachweisen können. Playing Professionals, die mindestens drei Jahre Mitglied bei der PGA of Germany sind und in diesen drei Jahren als Playing Pros tätig waren, können ebenfalls einen Antrag auf Zulassung zur PGA Assistentenprüfung stellen.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter der Rufnummer 089 / 1795 88 - 18 (Laura Schindlmayr / info@pga.de).