Während die berufsbegleitende Variante in Modul II an klare Voraussetzungen gebunden ist, können alle Interessenten in der Modul I grundsätzlich zwischen der regulären Varianten (angestellter Auszubildender im Golfclub) und der berufsbegleitenden Form wählen. Die Zugangsvoraussetzungen sind für beide Ausbildungswege gleich, doch beim berufsbegleitenden Modell schließt der Auszubildende den Ausbildungsvertrag nicht mit einem Ausbilder oder einem Ausbildungsbetrieb, sondern direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH. Neben den Seminaren der Modulausbildung I muss der Azubi, der den berufsbegleitenden Weg wählt, ein 30-tägiges Praktikum oder alternativ zwei fünftägige Tutorenseminare absolvieren. Die Kosten der gesamten Ausbildung trägt der Azubi in diesem Fall selbst.
Wer nun in die Modulausbildung II eintreten möchte und wer bereits eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, kann die betriebliche Ausbildung im Modul II auf ein 100-tägiges Praktikum oder den Besuch von Tutorenseminaren (ca. 40 Tage plus Hausarbeiten plus Selbststudium) reduzieren und den Weg der sogenannten Berufsbegleitenden Ausbildung weitergehen. Er schließt dann den Ausbildungsvertrag auch für Modul II direkt mit der PGA Aus- und Fortbildungs GmbH und trägt die Kosten der Ausbildung wiederum selbst. Die Praktika können stets nur in einem Club durchgefüht werden, der zur Ausbildung berechtigt ist. Ein entsprechender Praktikumsplan ist vor der Ausbildung einzureichen.