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Fragen & Antworten zur PGA Ausbildung

Die Ausbildung zum Fully Qualified PGA Golfprofessional ist eine dreijährige Berufsausbildung mit modularen Strukturen, in deren Verlauf den Auszubildenden alle für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit als Golfprofessional notwendigen fachlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.

 

Wer kann die Ausbildung zum Fully Qualified PGA Professional machen?

Eine PGA Ausbildung kann grundsätzlich jeder beginnen, der Freude und Interesse am Golfsport hat und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Um am PGA PreCourse teilnehmen zu dürfen, sind ein Mindestalter von 16 Jahren sowie einen Handicap-Index von 18,4 oder besser notwendig. Für die anschließende Modulausbildung I muss der Bewerber dann einen Handicap-Index von 12,4 nachweisen und – sofern er die Ausbildung berufsbegleitend machen möchte ­ 18 Jahre alt sein. Die „klassische“ Variante (Anstellung beim Ausbildungsbetrieb) kann schon mit 16 Jahren begonnen werden. Außerdem müssen ein Schulabschluss, ein sportärztliches Attest sowie ein Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden, bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ggf. auch der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie eine Aufenthaltsgenehmigung.

Welchen Schulabschluss brauche ich, um zur Ausbildung zugelassen zu werden?

Hier gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Eine Ausbildung kann also sowohl mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss (Haupt- bzw. Mittelschule) als auch mit Abitur begonnen werden. Wichtig ist in der Regel jedoch, dass keine Schulpflicht mehr besteht.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert im Regelfall drei Jahre. Zunächst ist – vor dem Start der eigentlichen Ausbildung – der PGA PreCourse zu absolvieren, der mit der Prüfung zum C-Trainer Golf Breitensport und dem Eingangstest abschließt. Anschließend beginnt die neunmonatige Modulausbildung I, die mit der Prüfung zum PGA Assistent endet. PGA Assistenten werden dann innerhalb von zwei weiteren Jahren zu Fully Qualified PGA Golfprofessionals ausgebildet (Modulausbildung II).

Wie läuft die Ausbildung ab?

Bei der PGA Ausbildung handelt es sich um eine Berufsausbildung im dualen System. Die Auszubildenden sind also in einem Ausbildungsbetrieb (Golfclub, Golfanlage, Golfschule) angestellt und werden dort durch einen erfahrenen Ausbilder geschult (betrieblicher Ausbildungsteil). Darüber hinaus besuchen sie Seminare, die von der PGA organisiert und vom PGA Lehrteam durchgeführt werden und die an wechselnden Veranstaltungsorten im gesamten Bundesgebiet stattfinden (überbetrieblicher Ausbildungsteil).

Im Einzelfall kann die Ausbildung auch berufsbegleitend, also parallel zu einer anderen Tätigkeit absolviert werden. Dann ist keine Vollzeitanstellung im Golfclub notwendig. Neben den Seminaren muss in diesem Fall jedoch ein Praktikum (30 Tage in Modul I bzw. 100 Tag ein Modul II) bei einem ausbildungsberechtigten Golfclub oder Golfprofessional abgeleistet werden. Alternativ können zusätzliche Tutorenseminare besucht werden.

Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?

Die PGA of Germany hält auf ihrer Website unter www.pga.de eine Übersicht aller ihr gemeldeten Ausbildungs- und Praktikumsplätze bereit. Darüber hinaus können sich Interessenten natürlich auch direkt bei benachbarten Golfclubs bewerben.

Wo und wie melde ich mich an?

Anmeldungen zum obligatorischen PreCourse sind online auf der Website der PGA of Germany unter „MyPGA“ möglich. Nach der Registrierung können Interessenten den PreCourse und den Eingangstest dort direkt buchen und im Laufe des Anmeldeverfahrens hier auch alle notwendigen Dokumente hochladen. Meldeschluss für den PreCourse ist in jedem Jahr der 6. Juli.

Die Anmeldung zur Modulausbildung erfolgt ebenfalls digital über „MyPGA“ (Meldeschluss 10. Januar). Für die Zulassung muss unter anderem ein Ausbildungsvertrag eingereicht werden. Entsprechende Vertragsmuster sowohl für eine klassische Clubausbildung als auch für eine berufsbegleitende Ausbildung sind auf der PGA Homepage in der Rubrik „Downloads“ hinterlegt und können nach Unterschrift dann wiederum auf der Anmeldeplattform hochgeladen werden. Welche Unterlagen bei der Anmeldung im Einzelnen vorzulegen sind, kann dem Dokument "Zulassungsvoraussetzungen – Checkliste“ entnommen werden, das ebenfalls unter www.pga.de zum Download bereit steht.

Gibt es ein Höchstalter, um die Ausbildung zu beginnen?

Nein, es gibt kein Höchstalter für den Beginn einer Ausbildung. Auch Quereinsteiger, Berufswechsler, Spätberufene und ältere Interessenten sind herzlich willkommen.

Muss ich mich zuerst zum PreCourse anmelden, oder mir zuerst einen Ausbildungsbetrieb suchen?

Das ist prinzipiell egal. Nachdem der PreCourse aber zwingende Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist, ist es ratsam, sich unbedingt für diesen Kurs anzumelden, egal ob man schon einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat oder nicht.

Warum muss ich neben dem PGA PreCourse auch noch einen Eingangstest absolvieren, wenn ich die Modulausbildung beginnen möchte?

Im Eingangstest werden Fragen zu Golfregeln und Golftechnik gestellt, beides Bereiche, die in der PreCourse-Prüfung (C-Trainer-Prüfung) nicht in der erforderlichen Tiefe geprüft werden. Um dennoch sicher zu stellen, dass alle Auszubildenden ein einheitliches Grundlagenwissen hierzu vorweisen können, ist der zusätzliche Eingangstest wichtig.

Muss ich nach dem PGA PreCourse die Modulausbildung beginnen?

Die Anmeldung zum PGA PreCourse verpflichtet noch nicht zum Beginn der Modulausbildung. Gerne können Interessenten, die zunächst nur eine C-Trainer-Lizenz erwerben wollen, erst mal „reinschnuppern“ und zunächst nur den PreCourse absolvieren.

Muss ich nach Modul I mit Modul II weitermachen?

Das hängt ein bisschen davon ab, welche Form der Ausbildung gewählt wurde. Auszubildende, die eine Ausbildung im Club machen, schließen in der Regel gleich einen Drei-Jahres-Vertrag über Modul I und Modul II ab, haben also in jedem Fall das Ziel „Fully Qualified PGA Professional“ zu werden und machen nach der Assistant-Prüfung zum Ende von Modul I dann automatisch mit Modul II weiter. Diejenigen, die Modul I berufsbegleitend absolviert haben, können nach der Assistant-Prüfung entscheiden, ob sie mit Modul II weiter machen.

Wann kann ich die Modulausbildung parallel zu einer andern Tätigkeit (berufsbegleitend) absolvieren?

Die berufsbegleitende Variante der Ausbildung ist vor allem für diejenigen gedacht und empfohlen, die bereits einen anderen Beruf ausüben oder die als Quereinsteiger in den Golfmarkt wechseln möchten. Für Modul I legt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung neben den oben beschriebenen allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen jedoch keine weiteren Kriterien für den Beginn einer berufsbegleitenden Ausbildung fest, so dass im Ergebnis jeder diese Ausbildungsform für das erste Lehrjahr wählen kann. Die Modulausbildung II kann hingegen nur dann berufsbegleitend absolviert werden, wenn der Auszubildende mindestens 24 Jahre alt ist und zuvor eine staatliche anerkannte Ausbildung (lt. Berufsbildungsgesetz) oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat. Auch Playing Professionals und Golflehrer mit langjähriger Berufserfahrung können eine berufsbegleitende Ausbildung beantragen.

Wann ist ein Betrieb zur Ausbildung geeignet?

Zur Ausbildung sind nur die Betriebe berechtigt, die einen Golfprofessional beschäftigen, der Mitglied der PGA of Germany ist und eine gültige Ausbilderbefähigung inne hat. Eine Ausbilderbefähigung erhalten dabei nur die Professionals, die mindestens drei Jahre als voll qualifizierte Golfprofessionals tätig waren, 24 Jahre alt sind, ein spezielles Ausbilderseminar besucht haben und sich regelmäßig fortbilden. Auch die Golfprofessionals selbst können Ausbildungsbetrieb sein.

Was kostet die Ausbildung – und wer bezahlt das?

Die Teilnahme am PGA PreCourse kostet € 1080 (inkl. Prüfung), die Gebühr für den Eingangstest liegt bei zusätzlich € 100. Der Ausbildungsbeitrag für die Modulausbildungen I und II wird seitens der PGA of Germany mit jeweils € 3.500,00 pro Jahr berechnet. Für den Besuch von Tutorien (berufsbegleitende Ausbildung) fallen zusätzliche Gebühren an, dies sind € 1.400,00 für die Tutorenseminare in Modul I sowie € 2.950,00 Euro für die Tutorenseminare in Modul II.

Die Kosten für PreCourse und Eingangstest trägt der Teilnehmer in der Regel selbst, der Ausbildungsbeitrag für die Modulausbildung ist vom Ausbildungsbetrieb zu zahlen, es sei denn, die Modulausbildung wird in der berufsbegleitenden Form absolviert. Dann muss der Teilnehmer die Ausbildungskosten selbst tragen.

Wenn ich bereits über eine Trainer-Lizenz des Deutschen Golf Verbands verfüge – wo steige ich dann in die Ausbildung ein?

Wer beim Deutschen Golf Verband (DGV) oder einem der Landesverbände des DGV bereits den C-Trainer Golf erworben hat, der muss den PGA PreCourse nicht absolvieren, wohl aber den Eingangstest zur Modulausbildung I. Inhaber einer gültigen B- oder A-Trainer-Lizenz Golf können die direkte Zulassung zur Assistenten-Prüfung beantragen und bei Bestehen sofort in die Modulausbildung II einsteigen.

Ab wann kann ich Mitglied der PGA of Germany werden?

Mit erfolgreich bestandener Assistant-Prüfung kann der Absolvent außerordentliches Mitglied der PGA of Germany werden, nach Abschluss der Modulausbildung II schließlich ordentliches Mitglied. Die außerordentliche Mitgliedschaft beinhaltet das Recht, den Titel „PGA Assistant“ zu tragen. Sie erlaubt aber nicht die Verwendung des PGA Member-Logos oder die Nutzung der Bezeichnung „PGA Professional“, „PGA Golfprofessional“ oder „PGA Golflehrer“. Dieses Recht ist den ordentlichen Mitgliedern der PGA of Germany vorbehalten, den Fully Qualified PGA Professionals. PGA Assistants müssen alle zwei Jahre ein zweitägiges Fortbildungsseminar besuchen, um ihre Mitgliedschaft zu verlängern, sofern sie ihre Ausbildung nicht mit Modul II fortsetzen und dadurch die ordentliche Mitgliedschaft erlangen. Ihr Tätigkeitsfeld ist auf die Erteilung von Kinder- und Jugendtraining, Golfunterricht für Anfänger sowie Schnupperkurse beschränkt.

Wie viele Seminartage beinhaltet die PGA Ausbildung?

Der PGA PreCourse umfasst drei Seminare zu je vier Tagen sowie zwei Praxis-Seminare zu je drei Tagen. Während der Modulausbildung sind pro Jahr drei Seminare á sechs Tage sowie die Prüfungen zu besuchen. Hinzu kommt in Modul II ein Schlägerreparatur-Workshop von zwei Tagen Dauer. Auszubildende, die die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren, können zudem statt eines Praktikums Tutoren-Seminare absolvieren, das sind praxisorientierte Seminare, die vom PGA Lehrteam durchgeführt werden und die in Modul I zwei Mal sechs Tage und in Modul II fünf mal sechs Tage (in zwei Jahren) umfassen. Neben den Seminaren sind zudem Turnierrunden und Playing Ability Tests zu absolvieren.

Welche Prüfungen muss ich in der Ausbildung zum PGA Golfprofessional absolvieren?

Im Rahmen des PGA PreCourse sind zunächst die Bestandteile der C-Trainer-Prüfung (Lehrprobe aus dem Bereich Kinder- und Jugendtraining, Demonstration, schriftliche Prüfung) sowie ein Eingangstest zu Golfregeln und Golftechnik zu absolvieren.

Die Assistant-Prüfung bildet den Abschluss des ersten Ausbildungsmoduls und umfasst eine Lehrprobe (Einzelunterricht Anfänger), eine Demonstration sowie eine mündliche (Golftechnik und Sportwissenschaft) und eine schriftliche Prüfung (Wettspielorganisation, Regeln, Golfgeschichte und Materialkunde).

In der Abschlussprüfung zum Fully Qualified PGA Professional müssen dann zwei Lehrproben (Einzel- und Gruppenunterricht) und eine Demonstration gezeigt werden. Außerdem werden die Kenntnisse aus den Fachbereichen Kaufmännisches Wissen, Clubmanagement, Turnierorganisation, Wettspielstruktur und Regeln in einer schriftlichen Prüfung sowie die Kenntnisse zur Golftechnik und zur Sportwissenschaft in einem mündlichen Examen abgeprüft.

Die PreCourse-Prüfung und der Eingangstest können einmal, die Prüfungen in der Modulausbildung je zweimal wiederholt werden.

Wie muss sich meine Spielstärke während der Ausbildung entwickeln?

Den PGA PreCourse kann besuchen, wer einen Handicap-Index von mindestens 18,4 vorweisen kann. Der Beginn der Modulausbildung ist mit 12,4 möglich. Während der Modulausbildung I müssen dann fünf Turnierrunden nachgewiesen werden (davon ein Playing Ability Test), wobei es hier ausschließlich um die Spielpraxis, nicht um das Ergebnis geht. Bis zur Abschlussprüfung der Modulausbildung II muss dann jedoch ein Playing Ability Test erfolgreich absolviert werden. Dieser gilt als bestanden, wenn der Score über 36 Löcher höchstens zwölf Schläge über dem gerundeten CR des Golfplatzes liegt oder wenn in vier einzelnen PAT-Runden ein Score von maximal sechs Schlägen über CR erspielt wurde. Je nach Witterungs- und Platzbedingungen kann die Turnierleitung den Zielscore anpassen.

Für Auszubildende, die bereits das 40. bzw. 50. Lebensjahr vollendet haben oder im Laufe des Kalenderjahrs vollenden werden, gelten gesonderte Grenzwerte von 18 bzw. 22 über CR für einen 36-Loch-PAT bzw. von neun bzw. elf über CR für eine anrechenbare Runde.

Wann verliere ich meinen Status als Amateur?

Auszubildende der PGA of Germany, die sich in der Modulausbildung I befinden können bis zum Bestehen der Assistant-Prüfung weiterhin Amateure im Sinne des DGV-Amateurstatuts sein, sofern sie nicht anderweitig gegen dieses Statut verstoßen (Unterricht gegen Entgelt außerhalb der der Ausbildung und der vom DGV genehmigten Programme, Tätigkeit als Playing Professional etc.). Mit Bestehen der Assistant-Prüfung und die Aufnahme in die PGA of Germany verliert man seinen der Amateurstatus.

Was verdiene ich als Auszubildender, wenn ich eine klassische Ausbildung im Golfclub absolviere?

Die Vergütung des Auszubildenden muss eine angemessene Höhe haben und sollte jährlich ansteigen. Die PGA empfiehlt während der Modulausbildung I ein Monats-Brutto-Gehalt in Höhe von mindestens € 900,00. In der Modulausbildung II sollten dann wenigstens € 1000,00 bzw. € 1100,00 gezahlt werden.  

Welche Fristen und Termine gilt es zu beachten?

Wer die Ausbildung zum PGA Golfprofessional am 1. Februar beginnen möchte, muss sich hierfür bis spätestens 10. Januar unter „MyPGA“ anmelden und die vollständigen dafür notwendigen Unterlagen und Verträge auf dieser Plattform hochladen.

Achtung: Der obligatorische PGA PreCourse muss im Sommer VOR Ausbildungsbeginn absolviert werden. Die Anmeldung für den PreCourse muss bis zum 06. Juli vorliegen.

Wer kann die Ausbildung zum Fully Qualified PGA Professional machen?
Welchen Schulabschluss brauche ich, um zur Ausbildung zugelassen zu werden?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Wie läuft die Ausbildung ab?
Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?
Wo und wie melde ich mich an?
Gibt es ein Höchstalter, um die Ausbildung zu beginnen?
Muss ich mich zuerst zum PreCourse anmelden, oder mir zuerst einen Ausbildungsbetrieb suchen?
Warum muss ich neben dem PGA PreCourse auch noch einen Eingangstest absolvieren, wenn ich die Modulausbildung beginnen möchte?
Muss ich nach dem PGA PreCourse die Modulausbildung beginnen?
Muss ich nach Modul I mit Modul II weitermachen?
Wann kann ich die Modulausbildung parallel zu einer andern Tätigkeit (berufsbegleitend) absolvieren?
Wann ist ein Betrieb zur Ausbildung geeignet?
Was kostet die Ausbildung – und wer bezahlt das?
Wenn ich bereits über eine Trainer-Lizenz des Deutschen Golf Verbands verfüge – wo steige ich dann in die Ausbildung ein?
Ab wann kann ich Mitglied der PGA of Germany werden?
Wie viele Seminartage beinhaltet die PGA Ausbildung?
Welche Prüfungen muss ich in der Ausbildung zum PGA Golfprofessional absolvieren?
Wie muss sich meine Spielstärke während der Ausbildung entwickeln?
Wann verliere ich meinen Status als Amateur?
Was verdiene ich als Auszubildender, wenn ich eine klassische Ausbildung im Golfclub absolviere?
Welche Fristen und Termine gilt es zu beachten?

Eine PGA Ausbildung kann grundsätzlich jeder beginnen, der Freude und Interesse am Golfsport hat und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Um am PGA PreCourse teilnehmen zu dürfen, sind ein Mindestalter von 16 Jahren sowie einen Handicap-Index von 18,4 oder besser notwendig. Für die anschließende Modulausbildung I muss der Bewerber dann einen Handicap-Index von 12,4 nachweisen und – sofern er die Ausbildung berufsbegleitend machen möchte ­ 18 Jahre alt sein. Die „klassische“ Variante (Anstellung beim Ausbildungsbetrieb) kann schon mit 16 Jahren begonnen werden. Außerdem müssen ein Schulabschluss, ein sportärztliches Attest sowie ein Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden, bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ggf. auch der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie eine Aufenthaltsgenehmigung.

Hier gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Eine Ausbildung kann also sowohl mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss (Haupt- bzw. Mittelschule) als auch mit Abitur begonnen werden. Wichtig ist in der Regel jedoch, dass keine Schulpflicht mehr besteht.

Die Ausbildung dauert im Regelfall drei Jahre. Zunächst ist – vor dem Start der eigentlichen Ausbildung – der PGA PreCourse zu absolvieren, der mit der Prüfung zum C-Trainer Golf Breitensport und dem Eingangstest abschließt. Anschließend beginnt die neunmonatige Modulausbildung I, die mit der Prüfung zum PGA Assistent endet. PGA Assistenten werden dann innerhalb von zwei weiteren Jahren zu Fully Qualified PGA Golfprofessionals ausgebildet (Modulausbildung II).

Bei der PGA Ausbildung handelt es sich um eine Berufsausbildung im dualen System. Die Auszubildenden sind also in einem Ausbildungsbetrieb (Golfclub, Golfanlage, Golfschule) angestellt und werden dort durch einen erfahrenen Ausbilder geschult (betrieblicher Ausbildungsteil). Darüber hinaus besuchen sie Seminare, die von der PGA organisiert und vom PGA Lehrteam durchgeführt werden und die an wechselnden Veranstaltungsorten im gesamten Bundesgebiet stattfinden (überbetrieblicher Ausbildungsteil).

Im Einzelfall kann die Ausbildung auch berufsbegleitend, also parallel zu einer anderen Tätigkeit absolviert werden. Dann ist keine Vollzeitanstellung im Golfclub notwendig. Neben den Seminaren muss in diesem Fall jedoch ein Praktikum (30 Tage in Modul I bzw. 100 Tag ein Modul II) bei einem ausbildungsberechtigten Golfclub oder Golfprofessional abgeleistet werden. Alternativ können zusätzliche Tutorenseminare besucht werden.

Die PGA of Germany hält auf ihrer Website unter www.pga.de eine Übersicht aller ihr gemeldeten Ausbildungs- und Praktikumsplätze bereit. Darüber hinaus können sich Interessenten natürlich auch direkt bei benachbarten Golfclubs bewerben.

Anmeldungen zum obligatorischen PreCourse sind online auf der Website der PGA of Germany unter „MyPGA“ möglich. Nach der Registrierung können Interessenten den PreCourse und den Eingangstest dort direkt buchen und im Laufe des Anmeldeverfahrens hier auch alle notwendigen Dokumente hochladen. Meldeschluss für den PreCourse ist in jedem Jahr der 6. Juli.

Die Anmeldung zur Modulausbildung erfolgt ebenfalls digital über „MyPGA“ (Meldeschluss 10. Januar). Für die Zulassung muss unter anderem ein Ausbildungsvertrag eingereicht werden. Entsprechende Vertragsmuster sowohl für eine klassische Clubausbildung als auch für eine berufsbegleitende Ausbildung sind auf der PGA Homepage in der Rubrik „Downloads“ hinterlegt und können nach Unterschrift dann wiederum auf der Anmeldeplattform hochgeladen werden. Welche Unterlagen bei der Anmeldung im Einzelnen vorzulegen sind, kann dem Dokument "Zulassungsvoraussetzungen – Checkliste“ entnommen werden, das ebenfalls unter www.pga.de zum Download bereit steht.

Nein, es gibt kein Höchstalter für den Beginn einer Ausbildung. Auch Quereinsteiger, Berufswechsler, Spätberufene und ältere Interessenten sind herzlich willkommen.

Das ist prinzipiell egal. Nachdem der PreCourse aber zwingende Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist, ist es ratsam, sich unbedingt für diesen Kurs anzumelden, egal ob man schon einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat oder nicht.

Im Eingangstest werden Fragen zu Golfregeln und Golftechnik gestellt, beides Bereiche, die in der PreCourse-Prüfung (C-Trainer-Prüfung) nicht in der erforderlichen Tiefe geprüft werden. Um dennoch sicher zu stellen, dass alle Auszubildenden ein einheitliches Grundlagenwissen hierzu vorweisen können, ist der zusätzliche Eingangstest wichtig.

Die Anmeldung zum PGA PreCourse verpflichtet noch nicht zum Beginn der Modulausbildung. Gerne können Interessenten, die zunächst nur eine C-Trainer-Lizenz erwerben wollen, erst mal „reinschnuppern“ und zunächst nur den PreCourse absolvieren.

Das hängt ein bisschen davon ab, welche Form der Ausbildung gewählt wurde. Auszubildende, die eine Ausbildung im Club machen, schließen in der Regel gleich einen Drei-Jahres-Vertrag über Modul I und Modul II ab, haben also in jedem Fall das Ziel „Fully Qualified PGA Professional“ zu werden und machen nach der Assistant-Prüfung zum Ende von Modul I dann automatisch mit Modul II weiter. Diejenigen, die Modul I berufsbegleitend absolviert haben, können nach der Assistant-Prüfung entscheiden, ob sie mit Modul II weiter machen.

Die berufsbegleitende Variante der Ausbildung ist vor allem für diejenigen gedacht und empfohlen, die bereits einen anderen Beruf ausüben oder die als Quereinsteiger in den Golfmarkt wechseln möchten. Für Modul I legt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung neben den oben beschriebenen allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen jedoch keine weiteren Kriterien für den Beginn einer berufsbegleitenden Ausbildung fest, so dass im Ergebnis jeder diese Ausbildungsform für das erste Lehrjahr wählen kann. Die Modulausbildung II kann hingegen nur dann berufsbegleitend absolviert werden, wenn der Auszubildende mindestens 24 Jahre alt ist und zuvor eine staatliche anerkannte Ausbildung (lt. Berufsbildungsgesetz) oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat. Auch Playing Professionals und Golflehrer mit langjähriger Berufserfahrung können eine berufsbegleitende Ausbildung beantragen.

Zur Ausbildung sind nur die Betriebe berechtigt, die einen Golfprofessional beschäftigen, der Mitglied der PGA of Germany ist und eine gültige Ausbilderbefähigung inne hat. Eine Ausbilderbefähigung erhalten dabei nur die Professionals, die mindestens drei Jahre als voll qualifizierte Golfprofessionals tätig waren, 24 Jahre alt sind, ein spezielles Ausbilderseminar besucht haben und sich regelmäßig fortbilden. Auch die Golfprofessionals selbst können Ausbildungsbetrieb sein.

Die Teilnahme am PGA PreCourse kostet € 1080 (inkl. Prüfung), die Gebühr für den Eingangstest liegt bei zusätzlich € 100. Der Ausbildungsbeitrag für die Modulausbildungen I und II wird seitens der PGA of Germany mit jeweils € 3.500,00 pro Jahr berechnet. Für den Besuch von Tutorien (berufsbegleitende Ausbildung) fallen zusätzliche Gebühren an, dies sind € 1.400,00 für die Tutorenseminare in Modul I sowie € 2.950,00 Euro für die Tutorenseminare in Modul II.

Die Kosten für PreCourse und Eingangstest trägt der Teilnehmer in der Regel selbst, der Ausbildungsbeitrag für die Modulausbildung ist vom Ausbildungsbetrieb zu zahlen, es sei denn, die Modulausbildung wird in der berufsbegleitenden Form absolviert. Dann muss der Teilnehmer die Ausbildungskosten selbst tragen.

Wer beim Deutschen Golf Verband (DGV) oder einem der Landesverbände des DGV bereits den C-Trainer Golf erworben hat, der muss den PGA PreCourse nicht absolvieren, wohl aber den Eingangstest zur Modulausbildung I. Inhaber einer gültigen B- oder A-Trainer-Lizenz Golf können die direkte Zulassung zur Assistenten-Prüfung beantragen und bei Bestehen sofort in die Modulausbildung II einsteigen.

Mit erfolgreich bestandener Assistant-Prüfung kann der Absolvent außerordentliches Mitglied der PGA of Germany werden, nach Abschluss der Modulausbildung II schließlich ordentliches Mitglied. Die außerordentliche Mitgliedschaft beinhaltet das Recht, den Titel „PGA Assistant“ zu tragen. Sie erlaubt aber nicht die Verwendung des PGA Member-Logos oder die Nutzung der Bezeichnung „PGA Professional“, „PGA Golfprofessional“ oder „PGA Golflehrer“. Dieses Recht ist den ordentlichen Mitgliedern der PGA of Germany vorbehalten, den Fully Qualified PGA Professionals. PGA Assistants müssen alle zwei Jahre ein zweitägiges Fortbildungsseminar besuchen, um ihre Mitgliedschaft zu verlängern, sofern sie ihre Ausbildung nicht mit Modul II fortsetzen und dadurch die ordentliche Mitgliedschaft erlangen. Ihr Tätigkeitsfeld ist auf die Erteilung von Kinder- und Jugendtraining, Golfunterricht für Anfänger sowie Schnupperkurse beschränkt.

Der PGA PreCourse umfasst drei Seminare zu je vier Tagen sowie zwei Praxis-Seminare zu je drei Tagen. Während der Modulausbildung sind pro Jahr drei Seminare á sechs Tage sowie die Prüfungen zu besuchen. Hinzu kommt in Modul II ein Schlägerreparatur-Workshop von zwei Tagen Dauer. Auszubildende, die die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren, können zudem statt eines Praktikums Tutoren-Seminare absolvieren, das sind praxisorientierte Seminare, die vom PGA Lehrteam durchgeführt werden und die in Modul I zwei Mal sechs Tage und in Modul II fünf mal sechs Tage (in zwei Jahren) umfassen. Neben den Seminaren sind zudem Turnierrunden und Playing Ability Tests zu absolvieren.

Im Rahmen des PGA PreCourse sind zunächst die Bestandteile der C-Trainer-Prüfung (Lehrprobe aus dem Bereich Kinder- und Jugendtraining, Demonstration, schriftliche Prüfung) sowie ein Eingangstest zu Golfregeln und Golftechnik zu absolvieren.

Die Assistant-Prüfung bildet den Abschluss des ersten Ausbildungsmoduls und umfasst eine Lehrprobe (Einzelunterricht Anfänger), eine Demonstration sowie eine mündliche (Golftechnik und Sportwissenschaft) und eine schriftliche Prüfung (Wettspielorganisation, Regeln, Golfgeschichte und Materialkunde).

In der Abschlussprüfung zum Fully Qualified PGA Professional müssen dann zwei Lehrproben (Einzel- und Gruppenunterricht) und eine Demonstration gezeigt werden. Außerdem werden die Kenntnisse aus den Fachbereichen Kaufmännisches Wissen, Clubmanagement, Turnierorganisation, Wettspielstruktur und Regeln in einer schriftlichen Prüfung sowie die Kenntnisse zur Golftechnik und zur Sportwissenschaft in einem mündlichen Examen abgeprüft.

Die PreCourse-Prüfung und der Eingangstest können einmal, die Prüfungen in der Modulausbildung je zweimal wiederholt werden.

Den PGA PreCourse kann besuchen, wer einen Handicap-Index von mindestens 18,4 vorweisen kann. Der Beginn der Modulausbildung ist mit 12,4 möglich. Während der Modulausbildung I müssen dann fünf Turnierrunden nachgewiesen werden (davon ein Playing Ability Test), wobei es hier ausschließlich um die Spielpraxis, nicht um das Ergebnis geht. Bis zur Abschlussprüfung der Modulausbildung II muss dann jedoch ein Playing Ability Test erfolgreich absolviert werden. Dieser gilt als bestanden, wenn der Score über 36 Löcher höchstens zwölf Schläge über dem gerundeten CR des Golfplatzes liegt oder wenn in vier einzelnen PAT-Runden ein Score von maximal sechs Schlägen über CR erspielt wurde. Je nach Witterungs- und Platzbedingungen kann die Turnierleitung den Zielscore anpassen.

Für Auszubildende, die bereits das 40. bzw. 50. Lebensjahr vollendet haben oder im Laufe des Kalenderjahrs vollenden werden, gelten gesonderte Grenzwerte von 18 bzw. 22 über CR für einen 36-Loch-PAT bzw. von neun bzw. elf über CR für eine anrechenbare Runde.

Auszubildende der PGA of Germany, die sich in der Modulausbildung I befinden können bis zum Bestehen der Assistant-Prüfung weiterhin Amateure im Sinne des DGV-Amateurstatuts sein, sofern sie nicht anderweitig gegen dieses Statut verstoßen (Unterricht gegen Entgelt außerhalb der der Ausbildung und der vom DGV genehmigten Programme, Tätigkeit als Playing Professional etc.). Mit Bestehen der Assistant-Prüfung und die Aufnahme in die PGA of Germany verliert man seinen der Amateurstatus.

Die Vergütung des Auszubildenden muss eine angemessene Höhe haben und sollte jährlich ansteigen. Die PGA empfiehlt während der Modulausbildung I ein Monats-Brutto-Gehalt in Höhe von mindestens € 900,00. In der Modulausbildung II sollten dann wenigstens € 1000,00 bzw. € 1100,00 gezahlt werden.  

Wer die Ausbildung zum PGA Golfprofessional am 1. Februar beginnen möchte, muss sich hierfür bis spätestens 10. Januar unter „MyPGA“ anmelden und die vollständigen dafür notwendigen Unterlagen und Verträge auf dieser Plattform hochladen.

Achtung: Der obligatorische PGA PreCourse muss im Sommer VOR Ausbildungsbeginn absolviert werden. Die Anmeldung für den PreCourse muss bis zum 06. Juli vorliegen.