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Rechtliche Informationen zur PGA-Jobbörse

Die Professional Golf AG betreibt unter der URL http://www.jobs.pga.de/ einen Online-Stellenmarkt, kurz PGA-JOBPORTAL genannt.

§ 1 Anzeigenvertrag

(1) "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) auf den Internet-Seiten der Professional Golf AG.

(2) In der PGA-JOBBÖRSE können Unternehmen kostenpflichtig vakante Positionen ausschreiben lassen. Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Professional Golf AG; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der Professional Golf AG abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Professional Golf AG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn a.) die Professional Golf AG  schriftlich oder durch E-Mail den Anzeigenauftrag bestätigt oder b.) die Stellenanzeige im Internet veröffentlicht.

§ 3 Ablehnungsbefugnis

(1) Die Professional Golf AG behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für die Professional Golf AG  aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(2) Die Professional Golf AG ist berechtigt, Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

§ 4 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit (u.a. AGG), der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie URLs, trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Die Professional Golf AG ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Professional Golf AG von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen die Professional Golf AG erwachsen.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

(3) Die Professional Golf AG erwirbt an allen von ihr erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte, soweit dies rechtlich möglich ist. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch die Professional Golf AG, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von der Professional Golf AG  veröffentlichte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit der Professional Golf AG das Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen. Insbesondere wird die Professional Golf AG hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(4) Alle von der Professional Golf AG veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Copyright der Professional Golf AG. Ausgenommen hiervon sind jedoch von der Professional Golf AG veröffentlichte Informationen, deren Erstellung - einschließlich des HTML-Quelltextes - vom Auftraggeber selbst bzw. einer für den Auftraggeber tätigen Agentur übernommen wurde. Nur in diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei der Professional Golf AG, sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Agentur.

§ 5 Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel.

§ 6 Laufzeit der Online-Anzeigen

(1) Anzeigenverträge haben grundsätzlich für eine Laufzeit von 90 Tagen Gültigkeit. Die Anzeigen werden automatisch nach Ablauf der vom Auftraggeber vorgegebenen Laufzeit offline geschaltet.

(2) Die Professional Golf AG versucht, zusammen mit seinen Partnern, eine möglichst andauernde Verfügbarkeit im Internet sicherzustellen. Die Professional Golf AG kann jedoch keine Gewährleistung für Ausfälle von Infrastruktur Dritter übernehmen. Ein Anspruch auf Entschädigung für solche Ausfälle von Infrastruktur besteht nicht. Für Ausfälle, die direkt durch die Professional Golf AG verschuldet sind, wird die Laufzeit der Veröffentlichung entsprechend verlängert.

Mit dem Erteilen eines Auftrages zur Einstellung eines Stellengesuches in die Webseite der Professional Golf AG akzeptiert der Inserent die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.