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Liebe Golfreisende, liebe Professionals,

wie keine andere Sportart verbindet Golf die Möglichkeit, dem liebsten Hobby an vielen verschiedenen, sehr oft wunderschönen Orten nachzugehen. Wir können reisen, andere Länder und Kulturen kennenzulernen, dabei herrliche (Golf)plätze entdecken und dort abschlagen, wo gerade die Sonne scheint. Ganz gleich, ob es eine sportlich motivierte Trainingsreise zu Saisonbeginn ist, ein Spaß-Trip mit Freunden in ein edles Resort oder in eine malerische Stadt mit schönen Golfplätzen drumherum, oder ob einfach ein langes Wochenende irgendwo mit Golfen & Genießen auf dem Programm steht: Wir können unseren Sport auf der ganzen Welt ausüben, die Plätze und Landschaften ändern sich, das Spiel aber folgt überall denselben Regeln... mehr>>>

 

Kariem Baraka

1. Vorsitzender

(Golf)Reisen sind unsere große Leidenschaft!

Wir, die Travel-Partner der PGA of Germany, stehen für rundum gelungene Golfreisen aus einer Hand. Die Leidenschaft für die Ausarbeitung, Gestaltung, Vorbereitung und Durchführung von individuellen Reisen von A-Z ist unser Antrieb, der begleitende PGA Golfprofessional unser verlängerter Arm während der qualitativ hochwertigen Reisen zu den schönsten (Golf)Destinationen der Welt. Zusammen schaffen wir auf diese Weise besonders schöne Erlebnisse für unsere gemeinsamen Kunden.

Unser Partner PGA of Germany und ihre Mitglieder liegen uns am Herzen. Wir unterstützen diese langfristig mit unserer Expertise, und wir garantieren auch in schwierigen Zeiten finanzielle Sicherheit und Absicherung; damit wir alle jederzeit beruhigt auf Reisen gehen können, und um gemeinsam in der PGA Familie den "Spirit of the Game" zu leben.

Dafür stehen wir als PGA Travel-Partner

 

 

Golfreisen mit Golfprofessionals

PGA Travel Partner

 

 

Das Versprechen der PGA Travel-Partnern

Es scheint im ersten Moment einfach und lukrativ, selbst eine Reise zu organisieren. Doch mit dem neuen Reiserecht ab Juli 2018 steigt das Risiko aller Teilnehmer und Sie als Organisator sind weiterhin in der Haftung. Bei Buchung über einen Reiseveranstalter besteht die komplette Haftungsfreistellung für den PGA-Professional.

Wir stehen für

 

  • Von A-Z: Professionelle Organisation
  • Wir waren dort: Jedes Resort und jeder Platz wurde persönlich besucht und getestet
  • Man kennt sich: Enger Kontakt zu den notwendigen Personen vor Ort
  • Der Pro: Der Golf-Professional ist kostenfrei, wenn er mit mindestens 7 weiteren Teilnehmern die Reise antritt: Alle Leistungen inklusive Flug und Golfgepäck. (Die Mindest-Teilnehmerzahl kann variieren.)
  • Inklusive: In vielen Destinationen bieten wir unseren Golf-Professionals unlimited Rangeballs und Trolleys an.
  • Unentgeltlich: Kostenfreie Erstellung hochwertiger, personalisierter Verkaufsunterlagen (Flyer, PDF und Poster) für Ihre Akquise bzw. Information Ihrer Kunden.
  • Bewerbung der Reisen: Besitzen Sie die Email-Adressen Ihrer Kunden, die mit Ihnen in den letzten Jahren verreist sind? Wenn nicht, schicken wir gerne mit den Adressen aus unserer Datenbank an Ihre Kunden einen Newsletter mit der Bewerbung Ihrer Reisen.
  • Zurücklehnen: Wo immer es sinnvoll ist: Transfers für die Gruppen anstelle von Mietwagen.
  • Honorar-Sicherheit: Die pünktliche Zahlung des Honorars VOR Reiseantritt ist bei uns gesetzter Standard. Auch bei Stornierung ist das Honorar anteilig gemäß der Storno-Staffelung.
  • Extra Service: Gerne organisieren wir Ihnen für Ihren spielfreien Tag Restaurant-Reservierungen oder Sightseeing-Touren etc.

 

Warum das so wichtig ist:

Warum das so wichtig ist:

Schon gewusst? Die PGA Travel-Partner sind alle gegen eine Insolvenz abgesichert und damit auch Ihre Kunden!

 

 

Aktuelle Neuigkeiten

Genehmigte Partner ProAms

Reisen und Recht

Die Organisation und Durchführung einer Golfreise stellt für einen Pro auf den ersten Blick eine interessante und willkommene Abwechslung zur herkömmlichen Berufsausübung dar. Auf den zweiten Blick lauern jedoch erhebliche rechtliche Gefahren in Form von Verpflichtungen und Haftungsrisiken, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem Reiseveranstalter aufbürdet – und ein solcher kann eben auch, je nach Ausgestaltung einer Reise, der Pro sein.

  • Recht & Rat

Prof. Dr. Andreas Katzer

Rechtsanwalt
(Sonntag & Partner)